Sachverständige
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
Die Sachverständigengutachten müssen durch öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für das Sachgebiet Verbindungspreisberechnung gemäß (TKV) § 5 erstellt werden.
Das Bestellungsverfahren wird von der für den Wohnort des Bewerbers zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) eingeleitet. Das Fachgespräch wird unter der Leitung der IHK Offenbach durchgeführt.
Listen von vereidigten öffentlichen bestellten Sachverständigen werden unter der Internetadresse http://svv.ihk.de/ veröffentlicht.
Weitere Informationen zu den Anforderungen an Sachverständige entnehmen Sie bitte der Verfügung 18/2000, Amtsblatt 4/2000 und der Mitteilung 367/2001, Amtsblatt 12/2001 (siehe Rubrik "Verfahren").