Navigation und Service


Technische Anforderungen

Die Inhalte der technischen Anforderungen an Entgeltermittlungssysteme beziehen sich auf Datenerfassung, Datennachverarbeitung und Datenübertragung.

Die technisch orientierten Mindestanforderungen, welche den begutachtenden Stellen und der Bundesnetzagentur als Basis für die Beurteilung der Angemessenheit der nachgewiesenen Maßnahmen gemäß TKV § 5 dienen, sind in Vfg. 168/1999; im Amtsblatt 23/99 der Reg TP vom 22.12.1999, in Teil 1 bis Teil 3, technische Anforderungen an Entgeltermittlungssysteme zur Sicherstellung der richtigen Verbindungspreisberechnung nach § 5 der Telekommunikations-Kundenschutz-Verordnung (TKV) festgeschrieben.

Im Rahmen dieser technischen Anforderungen wird die Abrechnung verbindungsabhängiger Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit von Anbietern gegenüber ihren Kunden betrachtet.

Die Abrechnung zwischen Anbietern liegt nicht im Anwendungsbereich dieser technischen Anforderungen.

Teil 3 -  der technischen Anforderungen an Entgeltermittlungssysteme zur Sicherstellung der richtigen Verbindungspreisberechnung nach § 5 der Telekommunikations-Kundenschutz-Verordnung (TKV)
(Teil 3 aus Verfügung 168/1999, Amtsblatt 23/99 vom 22.12.1999)

Teil 3 der technischen Anforderungen (pdf/22 KB)

Die vollständige Verfügung 168/99 beziehen Sie bitte aus dem Amtsblatt 23/99 über unseren Druckschriftenversand.

Technische Anforderungen an Entgeltermittlungssysteme zur Sicherstellung der richtigen Verbindungspreisberechnung nach § 5 der Telekommunikations-Kundenschutz-Verordnung (TKV); hier: Aussetzung der Anforderungen an die Erfassung der Verbindungszeitpunkte bei bestimmten Online-Dienstleistungen
(Verfügung 17/2001, Amtsblatt 4/01 vom 28.02.2001)

Technische Anforderungen an Entgeltermittlungssysteme (pdf/6 KB)

Stand: 15.05.2006

Diese Seite:

© Bundesnetzagentur - 2012