Betriebsverbot für schnurlose Telefone der Standards CT1+ und CT2
Die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass am 31. Dezember 2008 die Allgemeinzuteilung von Frequenzen für die schnurlosen Telefonsysteme CT1+ und CT2 ausgelaufen ist. Diese Geräte dürfen deshalb seit dem 1. Januar 2009 nicht mehr genutzt werden.
Wie alle Allgemeinzuteilungen war auch diese für schnurlose Telefone von Beginn an befristet. Im Rahmen der Konferenz der europäischen Post- und Telekommunikationsverwaltungen (CEPT) hatten sich die Mitgliedsländer geeinigt, die europaweit harmonisierten Frequenzzuweisungen zu ändern. Der Frequenzbereich für das System CT1+ (885 – 887 / 930 - 932 MHz) wurde inzwischen europaweit für die Nutzung durch öffentlichen Mobilfunk umgewidmet. Der Frequenzbereich des Standards CT2 (864,1 - 868,1 MHz) steht seit 1. Januar 2009 Funkanwendungen kleiner Reichweite zur Verfügung.
Bereits 1998 war mit der Befristung der Allgemeinzuteilung für diese Frequenzen die Auflage für die Hersteller- und Vertriebsfirmen bzw. andere Inverkehrbringer verbunden, die Nutzer auf die wesentlichen Bestimmungen der Allgemeinzuteilung hinzuweisen. Dies galt insbesondere für die Befristung bis zum 31. Dezember 2008.
Seit dem 1. Januar 2009 dürfen daher schnurlose Telefone der Standards CT1+ und CT2 im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nicht mehr betrieben werden. Geht bei der Bundesnetzagentur eine Störungsmeldung ein und stellt der Funkmessdienst daraufhin ein nicht (mehr) zugelassenes Schnurlostelefon als Verursacher fest, so wird der Störer über den Sachverhalt aufgeklärt und aufgefordert, sein Altgerät außer Betrieb zu nehmen. Wenn erneute Beschwerden dokumentieren, dass die Störung anhält, weil das störende Gerät nicht außer Betrieb genommen wurde, kommt eine förmliche Anordnung der Außerbetriebnahme in Betracht und kann der Aufwand für die Ermittlung der Störungsursache in Rechnung gestellt werden. Dieser Sachverhalt stellt zudem eine Ordnungswidrigkeit dar, die zur Zahlung eines Bußgelds führen kann.
Die Allgemeinzuteilung des Frequenzbereichs 1880 - 1900 MHz für digitale Schnurlostelefone nach dem DECT-Standard ist von der genannten Frist nicht betroffen. Hier ist derzeit die Allgemeinzuteilung des Frequenzbereichs für DECT-Geräte bis zum Jahr 2013 befristet und wird in Abhängigkeit von der europäischen Harmonisierung fortgeschrieben.
Informationen über den benutzten Standard bzw. Frequenzbereich eines schnurlosen Telefons enthält die Benutzungsanleitung für das Gerät; auf dem Gerät selbst ist in der Regel der verwendete Frequenzbereich angegeben.
Weiteres auch im InfoBlatt "Schnurlose Telefone" der Bundesnetzagentur, sowie unter Frage zum schnurlosen Telefon CT1+
