Regulierung Elektrizität und Gas

Aufgaben der Bundesnetzagentur

Die gesetzliche Grundlage für die Tätigkeit der Bundesnetzagentur im Energiebereich ist das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), das im Juli 2005 in Kraft getreten ist.

Energieregulierung bedeutet die Überwachung der Betreiber von Energieversorgungsnetzen („Netzbetreiber“) durch die Bundesnetzagentur und die Landesregulierungsbehörden. Das Energieversorgungsnetz wird sowohl von Energielieferanten („Netznutzern“) zur Belieferung von Kunden als auch von Kraftwerksbetreibern zur Einspeisung von Elektrizität benötigt. Da es für ein Netzgebiet immer nur einen Netzbetreiber gibt, könnte dieser seine Monopolstellung ausnutzen, um ausgewählte Netznutzer zu bevorzugen oder zu benachteiligen. Daher müssen die Regulierungsbehörden sicherstellen, dass Zugang und Nutzung des Energieversorgungsnetzes für alle Netznutzer fair gestaltet ist.

Ziel der Energieregulierung ist die Schaffung von Voraussetzungen für mehr Wettbewerb auf den Märkten für Energieerzeugung, Energiehandel und Energielieferungen. Die Bundesnetzagentur leistet hierzu einen zentralen Beitrag unter anderem durch

  • die Genehmigung der Netzentgelte für die Durchleitung von Strom und Gas
  • die Verhinderung bzw. Beseitigung von Hindernissen beim Zugang zu den Energieversorgungsnetzen für Lieferanten und Verbraucher,
  • die Standardisierung von Lieferantenwechselprozessen, und
  • die Verbesserung von Netzanschlussbedingungen für neue Kraftwerke.

Hier finden Sie weitergehende Informationen über den Aufgabenbereich der Bundesnetzagentur und den Rechtsrahmen der Energieregulierung.

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