Verwaltungsvorschriften für FrequenzzuteilungenIm Allgemeinen Teil des Frequenznutzungsplans (Mitteilung Nr. 359, Amtsblatt Nr. 23 der RegTP vom 19.11.2003) wird darauf hingewiesen, dass zur Gewährleistung einer einheitlichen Verwaltungspraxis der RegTP Verwaltungsvorschriften für die Frequenzzuteilung auf Grundlage des FreqNP erarbeitet werden. Durch diese verwaltungsinternen Handlungsanweisungen wird sichergestellt, dass Frequenzen z.B. für bestimmte Betriebsfunkanwendungen von den unterschiedlichen Zuteilungsstellen verfahrenstechnisch bundeseinheitlich zugeteilt werden. Inhaltlich konkretisieren diese Verwaltungsvorschriften die Vorgaben des FreqNP. So werden einzelne Frequenzteilbereiche aus FreqNTP (in der Regel ein Eintrag) bestimmten Bedarfsträgergruppen, wie z.B. den Elektrizitäts-, Wasser-, Gas-, und Fernwärmeunternehmen im Rahmen des Betriebsfunks zugeordnet. Hinsichtlich der technischen Bestimmungen enthält der FreqNP Rahmenvorgaben, die in den Verwaltungsvorschriften weiter konkretisiert werden. Beispielsweise kann der in einem Eintrag eines FreqNTP festgelegte und für viele Situationen übergreifend geltende Maximalgrenzwert für die zulässige äquivalente Strahlungsleistung in den Verwaltungsvorschriften fallgruppenbezogen (z.B. differenziert nach ortsfesten und mobilen Funkstellen) gestaffelt werden. Darüber hinaus enthalten die Verwaltungsvorschriften weitere Parameter, die nicht in dem Abstraktheitsgrad des FreqNP dargestellt werden können, aber der Sicherstellung einer effizienten und störungsfreien Frequenznutzung dienen. Es handelt sich hierbei um nachfolgende Verwaltungsvorschriften für Frequenzzuteilungen:
weitere Verwaltungsvorschriften
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