Zur Adressierung der Anschlüsse von Nutzern in öffentlichen
Telefonnetzen ist Deutschland in 5200 Ortsnetzbereiche
eingeteilt. Jedem Ortsnetz ist eine Kennzahl (Ortsnetzkennzahl)
zugeordnet. Sie beginnen mit einer Ziffer zwischen 2 und 9, der
das Prefix (0) vorangestellt ist. Die Ortsnetzkennzahlen erlauben
einen Rückschluss auf die geographische Lage des Anschlusses.
Antragsberechtigte Anbieter von TK-Dienstleistungen können
Rufnummernblöcke (1000 bzw.10000 Teilnehmerrufnummern) für die
einzelnen Ortsnetze bei der Nummernverwaltung beantragen.
Einzelne Teilnehmerrufnummern, auch für Netzzugänge mit
zusammenhängenden RN (NZ-Z), sind nur bei den Anbietern
erhältlich! Welche Rufnummernblöcke (RNB) an welche
Teilnehmernetzbetreiber zugeteilt wurden, sehen Sie in dem
Verzeichnis der zugeteilten RNB.
News:
Im Zuge der Erneuerung der Software für die Zuteilung von
Rufnummernblöcken (RNB) in den Ortsnetzen (ON) und der neuen
Schnittstelle „DAVE“ wurden die Anbieter mit
Schreiben von 118-1c vom 05.01.2010 in Kenntnis gesetzt, dass im
Monat April 2010 keine Anträge bearbeitet werden.
Zudem werden ab dem 03. Mai 2010 alle Ortsnetze in die absolute
11-Stelligkeit überführt – siehe dazu die Information von
118-1b B 3821-5 vom 19.05.2009. In diesem Zusammenhang wird
darauf hingewiesen, dass alle bereits originär zugeteilte RNB
(nur freie RN; ohne die abgeleitet zugeteilten RN) in den
Systemen der Anbieter selbstständig in die 11-Stelligkeit
geändert werden müssen. Daraus resultierend und um den Umfang,
der damit verbundenen Arbeiten allen Anbietern so gering wenig
wie möglich halten zu können, sollten nur so viele RNB mit der
Stelligkeit 1011 beantragt werden, wie nötig. Bei allen
Zuteilungen nach dem 3. Mai 2010 werden in allen ONB nur noch
11-Stellige RNB zugeteilt. Bei den Anträgen, die nach dem 31.März
bei uns eingehen sollten die Antragsteller darauf unbedingt
achten. Anträge, bei denen noch RNB mit 1011-Stelligkeit
beantragt werden, müssen zurückgegeben werden.
Die Beibehaltung der bisherigen Software (altes Verfahren) muss
bis auf Weiteres noch installiert bleiben, um Anträge für den
Bereich 032 beantragen zu können. Ab wann RNB aus dem Bereich 032
über die neue Schnittstelle „DAVE“ bedient werden
können, wird rechtzeitig angekündigt.