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Die BundesnetzagenturDie Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen informiert über den deutschen Elektrizitäts-, Gas-, Telekommunikations- und Postmarkt, die rechtlichen Grundlagen und über wichtige Verbraucherrechte in diesen innovativen Märkten. Seit dem 1. Januar 2006 hat die Bundesnetzagentur auch die Aufsicht über den Wettbewerb im Bereich der Eisenbahnschienennetze übernommen. Rufnummernmissbrauch - Spam - Unerlaubte TelefonwerbungRegulierung TelekommunikationRegulierung Telekommunikation
Frequenznutzungen während der FIFA Frauen-Weltmeisterschaft
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Technische Regulierung Telekommunikation
Notruf: § 108 TKG und Notrufverordnung
Regulierung EnergieRegulierung EisenbahnenQualifizierte elektronische SignaturDie Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen ist zuständige Behörde gemäß § 3 des Signaturgesetzes (SigG) |