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Öffentlich zellulare Mobilfunkdienste
können aufgrund einer Lizenz für das Betreiben eines GSM-Netzes
oder eines UMTS/IMT 2000-Netzes erbracht werden. Die Regeln für die Zuteilung von
Rufnummern für öffentliche zellulare Mobilfunkdienste
wurden im Amtsblatt der Regulierungsbehörde für
Telekommunikation und Post Nr.23/2000 vom 06.Dez.2000
veröffentlicht, Änderungen erfolgten mit Vfg 10/2002 im
Amtsblatt 7/2002 und Vfg 31/2003 im Amtsblatt 14/2003.
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Seit dem 1. November 2002 können Verbraucher ihre
Mobilfunkrufnummer bei einem Anbieterwechsel beibehalten.
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Öffentliche Bündelfunknetze
sind Mobilfunknetze, die speziell auf die Bedürfnisse von
Nutzergruppen ausgerichtete Leistungsmerkmale aufweisen. Sie
verfügen u.a. über Leistungsmerkmale "Prioritätsruf",
"Einzelruf", "Gruppenruf", "Gesprächssteuerung durch eine
Leitstelle (Dispatcher)" und "dynamische Gruppenbildung".
Nutzern wird es ermöglicht abgehende und ankommende
Telekommunikationsverbindungen im öffentlichen Telefonnetz/ISDN
zu führen.
Die Regeln für die
Zuteilung von Rufnummern für öffentliche Bündelfunknetze
wurden im Amtsblatt der Regulierungsbehörde für
Telekommunikation und Post (Nr. 5 vom 08.03.2000, Verfügung
22/2000) veröffentlicht.