Mobilfunkdienste

Seit dem 1. November 2002 können Verbraucher ihre Mobilfunkrufnummer bei einem Anbieterwechsel beibehalten.

  • Öffentliche Bündelfunknetze
    sind Mobilfunknetze, die speziell auf die Bedürfnisse von Nutzergruppen ausgerichtete Leistungsmerkmale aufweisen. Sie verfügen u.a. über Leistungsmerkmale "Prioritätsruf", "Einzelruf", "Gruppenruf", "Gesprächssteuerung durch eine Leitstelle (Dispatcher)" und "dynamische Gruppenbildung". Nutzern wird es ermöglicht abgehende und ankommende Telekommunikationsverbindungen im öffentlichen Telefonnetz/ISDN zu führen.

Die Regeln für die Zuteilung von Rufnummern für öffentliche Bündelfunknetze wurden im Amtsblatt der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Nr. 5 vom 08.03.2000, Verfügung 22/2000) veröffentlicht.

Mitteilung über die Nutzung der Kennzahl (0)1514 des Nummernraums für das öffentliche Telefonnetz/ISDN

Die T-Mobile Deutschland GmbH hat mitgeteilt, dass zum 01. Oktober 2008 mit der Nutzung des Rufnummernblocks (0) 15 14 innerhalb des Nummernraums für das öffentliche Telefonnetz begonnen wird. Die Nummern haben das Format (0) 15 14 XX XX XXX, die nationale Rufnummernlänge beträgt somit 11 Stellen (Amtsblatt Nr. 17, Mitteilung Nr. 489/2008 v. 10.09.2008).

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