Persönliche Rufnummern (0)700Persönliche Rufnummern beginnen mit einer bundesweit einheitlichen Dienstekennzahl, durch die grundsätzlich ein Zugang zu und von allen Telekommunikationsnetzen unter einer Rufnummer - unabhängig vom Standort, vom Endgerät, von der Übertragungsart (Kabel / Funk) und von der Technologie - möglich ist. Die Teilnehmerrufnummer besteht immer aus acht Stellen. Sollte ein Vanity-Begriff/Name aus mehr als acht Stellen bestehen, kann dieser benutzt werden, bei dem Wählvorgang werden jedoch nur acht Stellen berücksichtigt. Die Regeln für die Zuteilung von Persönlichen Rufnummern wurden im Amtsblatt der Reg TP (Nr. 16/2004 Vfg 35) veröffentlicht und sind seit 01.10.2004 in Kraft.
Für die Zuteilung einer Rufnummer fällt, entsprechend der Telekommunikations-Nummerngebührenverordnung (TNGebV) eine einmalige Gebühr von 62,50 Euro an. Aber auch bei Ablehnungen oder einem Widerruf wird ein Teil der Gebühr fällig. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Hotline 0180 - 3 68 66 37 (Festnetzpreis 9ct/min; Mobilfunkpreise maximal 42ct/min) oder Festnetz 0661/9730-290 oder per mail unter nummernverwaltung@bnetza.de . |