115

Zuteilung der 115-Nummern für einen Einheitlichen Behördenruf
Mitteilung 984/2007 vom 19.12.2007 (BNetzA Amtsblatt 24/2007)

Auf der Grundlage von § 66 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) in Verbindung mit der Verfügung „Strukturierung und Ausgestaltung von Nummern für einen Einheitlichen Behördenruf“  (Bundesnetzagentur Amtsblatt 24/2007 vom 19.12.2007, Vfg. 73/2007), wurden dem Bundesministerium des Innern, Graurheindorfer Straße 198, 53117 Bonn zur Nutzung für einen Einheitlichen Behördenruf (EBR) auf Antrag 115-Nummern zugeteilt.

Mit der Zuteilung hat der Zuteilungsnehmer das Nutzungsrecht an den Teilnehmerrufnummern 115, der nationalen Rufnummer 115 und der Kurzwahlnummer 115 erworben. Soweit die Kurzwahlnummer 115 historisch bedingt zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der o. g. Verfügung für andere Zwecke genutzt ist, wurde sie für den EBR zum 01.09.2008 zugeteilt.

Die Nummern sind wie folgt zu nutzen:

Über den EBR sollen Bürger, Unternehmen und Institutionen die gesamte Verwaltung in Deutschland erreichen. Viele einfache, wiederkehrend auftretende Anliegen sollen sofort im Erstkontakt erledigt werden. Komplexere Fragen sollen in einem Verbund aus Service-Centern der verschiedenen Verwaltungsebenen an die zuständigen Stellen elektronisch oder per Telefon zur Beantwortung weitergeleitet werden.

Die Nummern sind so zu nutzen, dass der Endkundenpreis für eine Verbindung zur Nummer 115 durch den Anbieter des Anrufers festgelegt wird (Online-Billing).

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