FAQ zum Thema Nummernverwaltung/OrtsnetzeNachfolgend finden Sie Antworten auf häufig gestellte,
themenspezifische Fragen zum Bereich der
Nummernverwaltung/Ortsnetze
Beibehaltung von Rufnummern bei Wechsel von herkömmlichem
Anschluss auf Centrex-Anwendung oder
paketvermittelte Anschlussart
Um eine effiziente Nutzung des Nummernraumes sicherzustellen, hat die Bundesnetzagentur in den "Regeln für die Zuteilung von Rufnummern in den Ortsnetzen" festgelegt, wie viele Rufnummern Anbieter von Zugängen zum öffentlichen Telefonnetz ihren Kunden zuteilen dürfen. Die Dimensionierung erfolgt dabei grundsätzlich anhand der Anzahl der bereitgestellten Nutzkanäle (sogenannte "Methode 1"). Werden - gemessen an der Anzahl der Nutzkanäle - ungewöhnlich viele Endeinrichtungsnummern benötigt, erfolgt die Dimensionierung anhand der Anzahl der zu adressierenden Endeinrichtungen (sogenannte "Methode 2"). Bei Centrex-Anwendungen und durchwahlfähigen TK-Anlagen, die über paketvermittelte Anschlussarten (z.B. DSL) angebunden werden, gibt es keine Nutzkanäle im Sinne der Zuteilungsregeln. Insofern muss die Dimensionierung immer nach Methode 2 erfolgen. Bei einer Anschlussänderung muss ermittelt werden, wie viele Rufnummern für den neuen Anschluss zugeteilt werden können. Sollte die ermittelte Anzahl größer oder gleich der Anzahl der bisher zugeteilten Rufnummern sein, können die bisherigen Rufnummern weiter verwendet werden. Sollte die ermittelte Anzahl kleiner als die Anzahl der bisher zugeteilten Rufnummern sein, besteht kein Anspruch auf Beibehaltung der Rufnummern. Es kann jedoch ein entsprechender Anteil der Rufnummern weiterverwendet werden. Welche Rufnummern beibehalten werden, entscheidet letztlich der Anbieter. Er soll sich dabei zum einen mit dem Kunden abstimmen und zum anderen zusammenhängende Bereiche belassen. |