Rückgabe von RNB im OrtsnetzbereichGemäß den "Regeln für die Zuteilung von Rufnummern in den Ortsnetzbereichen" sind nicht mehr benötigte Rufnummernblöcke (RNB) an die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Referat Nummernverwaltung, Canisiusstraße 21 in 55122 Mainz schriftlich zurückzugeben. Die Rückgabe eines zugeteilten Rufnummernblockes wird nur noch auf Wunsch bestätigt. Stand. 15.04.2004:
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