Regulierung Postmarkt

Postdienstleistungen stellen in Deutschland derzeit einen Markt von mehr als 23 Milliarden Euro dar. Auf dem Postmarkt gab es bereits vor Inkrafttreten des jetzigen Postgesetzes Wettbewerb. Allein der Markt für Kurier-, Expreß- und Paketdienste, der sogenannte KEP-Markt, umfaßte 1997 bereits über 8 Milliarden Euro. Mit dem neuen Postgesetz ist der Wettbewerbsbereich ausgeweitet worden.

Die Überführung des gesamten Postmarkts in den Wettbewerb ist im Postgesetz bereits vorgezeichnet: Die gesetzliche Exklusivlizenz der Deutschen Post AG für bestimmte Postdienstleistungen ist bis zum 31.12.2007 befristet.

Grundlegende Entscheidungen der für Postangelegenheiten zuständigen Kammer finden Sie unter Beschlusskammer 5.

Gesetze und Verordnungen für den Bereich Post finden Sie unter "www.gesetze-im-internet.de" (Dies ist ein Service des Bundesministeriums der Justiz).

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