Konsistenzgebot

Eine konsistente Entgeltregulierung ist für die Realisierung der Ziele des Telekommunikationsgesetzes (TKG) von großer Bedeutung. Die Bundesnetzagentur hat nach § 27 Abs. 2 TKG darauf zu achten, dass Entgeltregulierungsmaßnahmen in ihrer Gesamtheit aufeinander abgestimmt sind (Konsistenzgebot). Sie nimmt insbesondere eine zeitliche und inhaltliche Abstimmung ihrer Entgeltmaßnahmen vor und prüft, ob diese in einem angemessenen Verhältnis zu den Zielen nach § 2 Abs. 2 TKG stehen.

Vor diesem Hintergrund hat sich die Bundesnetzagentur in den vergangenen Jahren eingehend mit wesentlichen Aspekten einer konsistenten Entgeltregulierung befasst und hierzu drei Ausarbeitungen vorgelegt:

Darüber hinaus hat die Bundesnetzagentur eine Studie zum Zusammenhang von Geschäftsmodellen, Vorleistungsentgelten und konsistenter Entgeltregulierung vergeben:

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