Verbraucherservice im Bereich Elektrizität/Gas

Seit dem 13.7.2005 ist die Bundesnetzagentur, neben den Landesregulierungsbehörden, für die Regulierung der Elektrizitäts- und Gasmärkte zuständig. Die Bundesnetzagentur versteht sich auch als Anwalt des Verbrauchers und ist deshalb bestrebt, ein breites Informationsangebot für die Elektrizitäts- und Gaskunden zur Verfügung zu stellen.

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