Preishöchstgrenzen, Legitimationsverfahren und VerbindungstrennungDie Regelung des § 66d TKG sieht für Anrufe zu (0)900er-Rufnummern sowohl aus dem Festnetz als auch aus den Mobilfunknetzen einen Höchstpreis von drei Euro pro Minute vor, wobei die Abrechnung höchstens im 60-Sekunden-Takt erfolgen darf. Bei zeitunabhängig abgerechneten Dienstleistungen darf die gesamte Verbindung nicht mehr als 30 Euro kosten. Auch im Fall der Weitervermittlung durch einen Auskunftsdienst darf der Preis höchstens drei Euro pro Minute betragen. Wenn der Preis für eine Dienstleistung aus zeitabhängigen und zeitunabhängigen Anteilen gebildet wird, darf der Preis je Verbindung höchstens 30 Euro betragen. Ferner müssen die entsprechenden Preisanteile getrennt im Einzelverbindungsnachweis ausgewiesen werden. Da es Dienstleistungen gibt, bei denen ein höherer Preis gerechtfertigt sein kann, sieht das Gesetz eine Möglichkeit zur Überschreitung der genannten Preisobergrenzen von drei bzw. 30 Euro vor. Um sicherzustellen, dass Ihr Einverständnis hierzu vorliegt, müssen Sie ein besonderes Verfahren benutzen. Dieses Legitimationsverfahren sieht vor, dass Sie eine Persönliche Identifikationsnummer (PIN) eingeben müssen. Diese können Sie vorher schriftlich bei dem Diensteanbieter beantragen, dessen Dienst Sie in Anspruch nehmen wollen. Bei zeitabhängig abgerechneten Diensten über (0)900er-Rufnumern oder Rufnummern für Kurzwahl-Sprachdienste muss die Verbindung nach einer Stunde automatisch getrennt werden. Dies gilt auch, wenn zu einer der genannten Rufnummern weitervermittelt wurde. Eine Ausnahme gilt auch hier, wenn Sie als Verbraucher mit der längeren Inanspruchnahme der Leistung, d. h. über eine Stunde hinaus, einverstanden sind und das oben beschriebene Legitimationsverfahren benutzen. |