Broadband Wireless Access (BWA)Für breitbandige drahtlose Verteilsysteme bzw. breitbandige drahtlose Netzzugänge im Rahmen des sogenannten Broadband Wireless Access steht der Frequenzbereich 3400 - 3600 MHz und 3600 - 3800 MHz zur Verfügung. Diese Frequenzen werden in erster Linie zur Realisierung von Teilnehmeranschlüssen zugeteilt. Freie Systemkapazitäten können für andere Zwecke genutzt werden.
1. BWA-Präsidentenkammerentscheidung zur Frequenzvergabe im
Bereich 3400 bis 3600 MHz
Aufgrund der im Zeitraum vom 21.12.05 bis 28.02.06 im Rahmen des Antragsverfahrens (Registrierverfahren, Amtsblattverfügung 95/2005, Amtsblatt Nr. 24/2005) eingereichten Zuteilungsanträge für BWA-Frequenzen musste festgestellt werden, dass die Nachfrage den Umfang der verfügbaren Frequenzen im Bereich 3400 – 3600 MHz bei weitem übersteigt und das vorgesehene Registrierverfahren daher nicht durchgeführt werden konnte. Am 26.09.06 hat die Präsidentenkammer der Bundesnetzagentur eine Entscheidung über das Verfahren zur Vergabe der Frequenzen im Bereich 3400 bis 3600 MHz für Broadband Wireless Access-Anwendungen getroffen. Es wurde entschieden, die Frequenzen im Bereich 3400 – 3600 MHz im Rahmen einer Versteigerung zu vergeben (Amtsblatt Nr. 20 vom 11.10.06, Verfügung Nr. 42/2006). Die Entscheidung erfolgte nach einer öffentlichen Anhörung. BWA-Frequenzversteigerung (3400 bis 3600 MHz)
Vom 12. bis 15. Dezember 2006 sind die Frequenzen aus dem Bereich 3400 bis 3600 MHz im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur in Mainz versteigert worden. Die Frequenzen können für breitbandige drahtlose Verteilsysteme, z.B. für den funkgestützten breitbandigen Internetzugang genutzt werden. Hier die wichtigsten Informationen zu der Versteigerung: 2. BWA-Präsidentenkammerentscheidung zur Frequenzvergabe im
Bereich 3400 bis 3600 MHz (4. Paket);
Aufhebung der Entscheidung
Bei der Versteigerung der BWA-Frequenzen im 3,5-GHz-Bereich Ende
Dezember 2006 sind einige Frequenzen ohne Zuschlag geblieben
(4. Paket). Auf die Absicht der Bundesnetzagentur diese
Frequenzen entsprechend den Festlegungen in der
Präsidentenkammerentscheidung vom 26.09.06 dem Markt erneut zur
Verfügung zustellen, ist im Amtsblatt Nr. 04/2007,
Mitteilung 102/2007, hingewiesen worden.
Der Entwurf der 2. BWA-Vergabeentscheidung der Präsidentenkammer über die Vergabe der nach der Versteigerung 2006 noch verfügbaren Frequenzen aus dem Bereich 3400 bis 3600 MHz (4. Frequenzpaket) wurde im Amtsblatt 04/2008, Mitteilung 202/2008, zur Anhörung gestellt. Kommentare konnten bis zum 16.04.08 bei der Bundesnetzagentur eingereicht werden. Näheres zur Anhörung kann der Amtsblatt-Mitteilung 202/2008 bzw. den folgenden Downloads entnommen werden. Sieben Unternehmen haben die geplante
2. BWA-Vergabeentscheidung der Präsidentenkammer kommentiert.
Die sechs freigegebenen Kommentare können im folgenden Download
eingesehen werden:
Unter Berücksichtigung der eingegangenen Kommentare hat die Präsidentenkammer am 23. Juni 2008 die Entscheidung über die Vergabe der noch verfügbaren Frequenzen aus dem Bereich 3400 bis 3600 MHz für breitbandige drahtlose Netzzugänge getroffen. Die Entscheidung sah vor, die Frequenzen soweit wie möglich auf Antrag zuzuteilen (regionale Nutzung in 30 Zuteilungsregionen). Nur für den Fall, dass in einer oder mehreren Regionen mehr Anträge gestellt würden als Frequenzen verfügbar sind, sollte der Zuteilung ein Versteigerungsverfahren nach § 61 TKG vorangestellt werden. Die Präsidentenkammerentscheidung vom 23. Juni 2008 kann der Amtsblatt-Verfügung Nr. 49/2008 bzw. dem folgenden Download entnommen werden. Bis Ende Mai 2009 sind keine Anträge auf Zuteilung der Frequenzen zu den in der Entscheidung festgelegten Vergabebedingungen (regionale Versorgung, Versorgungsverpflichtung) eingegangen. Da jedoch ein Bedarf für eine örtliche Versorgung mit breitbandigen drahtlosen Netzzugängen von z.B. Ortsteilen, Gemeinden und größeren Gewerbegebieten gesehen wird, hat die Präsidentenkammer ihre Entscheidung vom 23. Juni 2008 aufgehoben. Gleichzeitig wurde festgelegt, dass die verfügbaren Frequenzen standortbezogen auf Antrag nach dem Prioritätsprinzip zugeteilt werden. Die Entscheidung über die Aufhebung der Entscheidung vom 23. Juni 2008 kann der Amtsblatt-Verfügung Nr. 11/2009, Verfügung 21/2009, bzw. dem folgenden Download entnommen werden. Zuteilungsverfahren und Nutzungsbedigungen für BWA im
Bereich 3400 bis 3600 MHz (4. Paket)
Nach Aufhebung der Veergabeentscheidung vom 23. Juni 2008 ist festgelegt worden, dass die verfügbaren Frequenzen im Bereich 3400 bis 3600 MHz nach dem Prioritätsprinzip auf Antrag standortbezogen für eine örtliche Versorgung mit breitbandigen Netzzugängen (z.B. von Ortsteilen, Gemeinden und größeren Gewerbegebieten) zugeteilt werden. Anträge die innerhalb von 8 Wochen nach Veröffentlichung des Zuteilungsverfahren gestellt werden, gelten als zeitgleich eingegangen. Danach erfolgt die Bearbeitung in der Reihenfolge des zeitlichen Eingangs bei der Bundesnetzagentur. Das Zuteilungsverfahren und die Nutzungsbedingungen können der Amtsblatt-Verfügung Nr. 22/2008 bzw. dem folgenden Download entnommen werden. Broadband Wireless Access (BWA) im Bereich 3600 bis
3800 MHz
Insbesondere für das Angebot von drahtlosen breitbandigen
Netzzugängen in lokalen und kleineren Versorgungsgebieten soll die
Zuteilung von Frequenzen im Bereich 3600 bis 3800 MHz
ermöglicht werden. Das Frequenzzuteilungsverfahren und die
Nutzungsbedingungen sind mit Mitteilung Nr. 628/2008 im
Amtsblatt 21/2008 zur Anhörung gestellt worden.
Das zur Anhörung gestellte Zuteilungsverfahren für Frequenzen aus
dem Bereich 3600 bis 3800 MHz ist von 16 Unternehmen
kommentiert worden. Eine Zusammenfassung der Kommentare, die
Bewertung durch die Bundesnetzagentur und die endgültige Fassung
der Zuteilungsregelung wurden im Amtsblatt 3/2009,
Verfügung 1/2009 veröffentlicht und kann den folgenden
Downloads entnommen werden:
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