Richtfunk

Mit dem Einsatz moderner, innovativer Technologien im Rahmen neuer Telekommunikationsnetze (insbesondere auf der Basis von breitbandigen Kommunikationstechnologien, verbunden mit dem Angebot von mobilen Datendiensten und dem Bereitstellen eines schnellen Internetzugriffs, Highspeed Portable Internet) nimmt der Bedarf an digitalem Richtfunk zu, der im Verhältnis zu den traditionellen kabelgebundenen Übertragungsmedien eine schnelle und relativ kostengünstige Installation der Übertragungswege ermöglicht.

Um eine möglichst effektive und sinnvolle Nutzung der dem Richtfunk zugewiesenen Frequenzbereiche zu gewährleisten und allen interessierten Kunden den Zugang zum Medium Richtfunk wettbewerbsneutral zu ermöglichen, werden die Richtfunkfrequenzplanung und -koordinierung sowie die Frequenzzuteilung in Übereinstimmung mit § 55 TKG zentral durch die Bundesnetzagentur durchgeführt. Diese Verfahrensweise dient vor allem der Sicherstellung einer effizienten und störungsfreien Nutzung von Richtfunkfrequenzen in Deutschland und in den Nachbarländern.

Unter den nachfolgenden Punkten finden Sie Informationen über die Zuteilung von Richtfunkfrequenzen und die Beteiligung der Bundesnetzagentur an Bauleitplänen zur vorsorglichen Störungsverhinderung.

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