Öffentlicher Mobilfunk

Drahtloser Netzzugang zum Angebot von Telekommunikationsdiensten
  • Vergabeverfahren Mobilfunkfrequenzen - Präsidentenkammerentscheidung IV "Auktionsregeln"
    Entscheidungsentwurf
  • Vergabeverfahren zur Vergabe von Frequenzen - 800 MHz, 1,8 GHz, 2 GHz und 2,6 GHz "Verbindungsverfahren"
    Entscheidungsentwurf 
GSM-Mobilfunk
Eckpunkte zur Vergabe von Frequenzen im Bereich von 790 MHz-862 MHz

Die Bundesnetzagentur hat für eine Vergabe der Frequenzen im Bereich 790 – 862 MHz (sog. "Digitale Dividende") erste Eckpunkte entwickelt, die die Rahmenbedingungen der Vergabe darstellen.

Die Rahmenbedingungen sehen im Wesentlichen vor, dass die Flächenfrequenzen gemeinsam mit den Frequenzen im Bereich 1,8 GHz, 2 GHz und 2,6 GHz vergeben werden. Mit der Einbeziehung in die bereits weit vorangeschrittenen Vorbereitungen zur Vergabe der höher gelegenen Frequenzen besteht eine besondere Chance zur schnellen Vergabe der 800-MHz-Frequenzen.

Auf der Basis dieser Eckpunkte wird die Bundesnetzagentur einen Entwurf der Entscheidungen der Präsidentenkammer nach §§ 55 Abs. 9, 61 TKG erarbeiten, der im Juni 2009 zur Kommentierung gestellt werden soll.

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