Satellitenfunk

Über Telekommunikationssatelliten können, neben den in der Öffentlichkeit bekannten Abstrahlungen von Rundfunk- und Fernsehprogrammen, auch Sprach- und/oder Datenübertragungen erfolgen.

Diese Möglichkeit ist vor allem dann von Interesse, wenn große Entfernungen zu überbrücken sind und

  • Sprache oder Daten von einer Quelle an mehrere Empfänger gleichzeitig übertragen werden sollen oder
  • Sprache oder Daten von mehreren Standorten, die auch verändert werden können, an einen oder mehreren Empfänger übertragen werden sollen.

Im Folgenden werden die Regelungen zur Nutzung von Frequenzen und zum Betreiben von Erdfunkstellen, Satellitenfunknetzen sowie zur Beantragung der Übertragung von Nutzungsrechten für Orbitsysteme erläutert.

Frequenzzuteilung für Erdfunkstellen

Um die Sprach- und/oder Datenkommunikation über die Telekommunikationssatelliten mittels der Satellitensendefunkanlagen konkret ausüben zu können, bedarf es einer Frequenzzuteilung zur Nutzung der Frequenzen. Die Zuteilung von Frequenzen für Satellitenfunkanlagen setzt voraus, dass

  • eine entsprechende Zuweisung ist vorhanden,
  • die nationale und ggf. erforderliche internationale Frequenzkoordinierung für die Erdfunkstelle erfolgreich abgeschlossen werden kann,
  • das genutzte Satellitensystem für die beantragte Frequenznutzung international koordiniert wurde.

Die Zuteilung erfolgt unter genau festgelegten Bestimmungen, die je nach Anwendungsfall unterschiedlich sein können. Weitere Informationen finden Sie auch in den Verwaltungsvorschriften für die Zuteilung von Frequenzen für Satellitenfunk (VVSatFu).

Zur Abgeltung ihres Verwaltungsaufwandes erhebt die Bundesnetzagentur für Frequenzzuteilungen Gebühren und Beiträge.

Für die Zuteilung von Frequenzen gelten die folgenden Gebühren (pro Frequenz) gemäß der Frequenzgebührenverordnung. Diese sind einmalig bei der Zuteilung der Frequenzen zu zahlen.

Zuteilung einer Frequenz in einem nicht koordinierungsrelevanten Frequenzbereich (14,0-14,25 oder 29,5-30,0 GHz)
€ 68,-
Zuteilung einer Frequenz in einem koordinierungsrelevanten Frequenzbereich
(alle anderen Frequenzen)
---------
  • Zuteilung einer Frequenz
    im Frequenzbereich 14,0-14,5 GHz
    für eine bewegliche SNG-Erdfunkstelle
€ 103,-
  • Zuteilung einer Frequenz
    im Frequenzbereich 14,25-14,5 GHz
    für eine (stationäre) Erdfunkstelle (kein SNG)
€ 367,-
  • Zuteilung einer Frequenz
    in allen anderen (koordinierungsrelevanten) Frequenzbereichen
€ 492,-
  • Zuteilung einer Frequenz
    mit besonders aufwändiger Verträglichkeitsprüfung
bis zu
€ 1000,-


Weiterhin werden jährliche Beiträge gemäß der "Verordnung über Beiträge zum Schutz einer störungsfreien Frequenznutzung" für jede Funkanlage erhoben. Die Beiträge werden jährlich neu berechnet. Grundlage ist der jeweilige, durch die Kosten- und Leistungsrechnung ermittelte, Aufwand der Bundesnetzagentur für die Nutzer im Satellitenfunk.

Für das Jahr 2005 werden folgende Beiträge erhoben:

Funkanlage (Erdfunkstelle) Jahresbeitrag TKG Jahresbeitrag EMV
nicht koordinierungsrelevante
feste Funkanlage

15,60 €

2,90 €

koordinierungspflichtige feste
Funkanlage

25,90 €

2,70 €

Reine Satellitenempfangsanlagen bedürfen keiner Frequenzzuteilung.

Die für die Übertragung erforderlichen Raumkapazitäten sind bei den Betreibergesellschaften der Satelliten zu buchen. Es steht Ihnen frei, bei welcher Satellitenbetreibergesellschaft Sie die Raumsegmente buchen.

Die Bearbeitung dieser Anträge auf Frequenzzuteilung erfolgt zentral im Referat 223 der Bundesnetzagentur, Postfach 80 01, 55003 Mainz. Es wird empfohlen die Anträge direkt dort einzureichen. Es besteht allerdings auch die Möglichkeit, den Antrag bei der örtlich zuständigen Außenstelle der Bundesnetzagentur einzureichen.

Weitere Informationen zur Beantragungen von Frequenzzuteilungen zum Betreiben von Satellitenfunkanlagen erhalten Sie telefonisch unter Tel.: 06131 183195 oder per E-Mail unter Satellitenfunk@BNetzA.de.

Anträge und Ausfüllhinweise Satellitenfunk

Frequenzzuteilung für ein Satellitenfunknetz

Es gibt satellitengestützte Anwendungen, bei denen die Teilnehmerendgeräte unter der Kontrolle eines Satellitenfunknetzes stehen, d.h. der Endnutzer hat, ähnlich wie bei einem GSM-Handy, keinen Einfluss auf die frequenztechnischen Parameter (z.B. Frequenz, Sendeleistung) seines Gerätes. Die Frequenznutzung der Endgeräte wird damit maßgeblich durch den Netzbetreiber gesteuert und kontrolliert. In diesen Fällen wird die Zuteilung an den Betreiber des Satellitenfunknetzes ausgesprochen.

Durch dieses Vorgehen hat einerseits der Netzbetreiber eine weitgehende Freiheit bei dem Auf- und Ausbau des Netzes und andererseits die Bundesnetzagentur einen kompetenten Ansprechpartner bezüglich der Frequenznutzung und im Störungsfall.

Im Fall von Mobilfunk-Satellitensystemen (u.a. Satellite Personal Communications Systems, S-PCS-Systeme wie z.B. Iridium, Thuraya) können die jeweiligen Endgeräte auf der Grundlage des zugeteilten Satellitenfunknetzes in der Bundesrepublik Deutschland ohne weitere Zuteilung im Einzelnen betrieben werden. Für VSAT-Netze im Frequenzbereich 14,0 - 14,25 GHz werden ebenfalls Satellitenfunknetzzuteilungen ausgesprochen. Frequenznutzungen, die den im Amtsblatt der Reg TP 1/2005, Vfg. 2/2005 veröffentlichten Frequenznutzungsbedingungen für VSAT-Nutzungen entsprechen, können auf der Grundlage des zugeteilten Satellitenfunknetzes ohne weitere Zuteilung im Einzelnen betrieben werden. Erdfunkstellen, die diese Kriterien nicht einhalten, bedürfen aber weiterhin einer Einzelfrequenzzuteilung.

Aus Transparenzgründen werden die Frequenznutzungsbedingungen und die zugeteilten Satellitenfunknetze von der Bundesnetzagentur veröffentlicht.

Auch für die Zuteilung von Satellitenfunknetzen werden Gebühren und Beiträge erhoben.

  • Frequenzzuteilung für ein Satellitenfunksystem, 500,- bis 3.500,--€
  • Die Höhe der Beiträge für das Jahr 2005 steht zur Zeit noch nicht fest.

Anträge und Ausfüllhinweise Satellitefunk

Anmeldung von Satellitensystemen (Orbitsegment)

Gemäß § 56 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) vom 22.06.2004 bedarf jede Ausübung deutscher Orbit- und Frequenznutzungsrechte der Übertragung durch die Bundesnetzagentur. Dies setzt die Anmeldung, Koordinierung und Notifizierung des Satellitensystems beim Funkbüro der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) voraus.

Das Verfahren der internationalen Anmeldung von Satellitensystemen kann ausschließlich über eine Mitgliedsfernmeldeverwaltung der ITU eingeleitet werden. In Deutschland führt die Bundesnetzagentur auf Antrag die Anmeldung, Koordinierung und Notifizierung bei der ITU durch.

In der Amtsblatt-Vfg. 8/2005, erschienen im Amtsblatt Nr. 06/2005 der Regulierungsbehörde, ist das Verfahren zur Anmeldung von Satellitensystemen bei der Internationalen Fernmeldeunion und das Verfahren zur Übertragung deutscher Orbit- und Frequenznutzungsrechte näher beschrieben. Dort werden auch die hierfür erforderlichen Unterlagen näher spezifiziert.

Die Anträge auf Anmeldung eines Satellitensystems bei der ITU sind an die Bundesnetzagentur in Mainz, Referat 223, E-Mail Satellitenfunk@BNetzA.de, Postfach 80 01, 55003 Mainz zu richten.

Rückfragen zu dem Verfahren zur Anmeldung von Satellitensystemen werden

  • für geostationäre Systeme unter Tel.: 06131 183192 und
  • für umlaufende Systeme unter Tel.: 06131 183194 gerne beantwortet.

Die Listen deutscher Satellitennetzanmeldungen (Geostationäre Systeme / umlaufende Systeme) finden Sie als Download am Ende dieser Seite.

Die Bundesnetzagentur verfügt zur Beobachtung des Frequenzspektrums, das den Weltraumfunkdiensten zugewiesen ist, und zur Erkennung von Störungen auf Satellitenfrequenzen über die Mess-Erdfunkstelle Leeheim.

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