Voice over IPDie Bundesnetzagentur hat im April 2004 (Amtsblatt 8/2004 vom 21.04.2004, S. 399ff.) eine umfangreiche Anhörung zu VoIP durchgeführt und damit frühzeitig die regulatorische Diskussion über eines der derzeit bedeutendsten Themen in der Telekommunikationsbranche aufgegriffen. An der Anhörung haben sich über 60 Unternehmen, Verbände und Behörden beteiligt. In 13 Themenblöcken wurden 87 Fragen an die interessierten Kreise gerichtet. Die eingegangenen Stellungnahmen gaben der Bundesnetzagentur eine Vielzahl wichtiger Informationen über die mit VoIP verbundenen Fragestellungen. Wenngleich die Anhörung der Bundesnetzagentur eine Vielzahl wichtiger Informationen brachte, konnte dies nur einen ersten Einblick in einen sich schnell verändernden Bereich darstellen. Während Mitte 2004 zum Zeitpunkt der Anhörung nur einige wenige Anbieter von VoIP-Diensten am Markt waren, sind es ein Jahr später bereits deutlich mehr. So sind in Deutschland Mitte 2005 bereits knapp 40 Unternehmen auf dem Markt, die VoIP-Dienste für den Massenmarkt anbieten. Darüber hinaus gibt es zahlreiche an Großkunden gerichtete Angebote. Dies bestätigt die stark wachsende Bedeutung von VoIP und belegt eine große Dynamik bei den derzeitigen Markteintritten sowie den konkret angebotenen Diensten. Die Zahl der Kunden sowie die mit VoIP-Diensten erzielten Umsätze dürften bislang noch vergleichsweise gering sein. Ende 2004 schätzte die Bundesnetzagentur in ihrem Jahresbericht die Zahl der aktiven Kunden auf 250 000, wobei etwa 500 000 Teilnehmer insgesamt über die entsprechende Soft- oder Hardware verfügten. Nach Prognosen der Anbieter im Rahmen der zur Frage der Überwachungsmaßnahmen bei VoIP durchgeführten Anhörung könnten sich diese Zahlen bis Ende 2005 etwa verdoppeln. Die Entwicklung von VoIP auf den Märkten der Telekommunikation sowie dessen wettbewerbliche Auswirkungen befinden sich folglich noch im Anfangsstadium. Die Bundesnetzagentur geht daher davon aus, dass sich der Markt rund um VoIP auch weiterhin schnell verändern wird und sieht es als größte Herausforderung an, auf die jeweiligen regulatorischen Anforderungen schnell und flexibel reagieren zu können, sofern sich dies als notwendig erweist. Mit den am 09. September 2005 veröffentlichten Eckpunkten sollen erste Rahmenbedingungen der regulatorischen Behandlung von VoIP bekannt gegeben werden. Dabei wird der Tatsache Rechnung getragen, dass sich VoIP-Dienste derzeit am Markt erstmals entwickeln und noch nicht absehbar ist, inwieweit sich bestehende und zukünftige Geschäftsmodelle als nachhaltig existenzfähig erweisen werden. Es ist daher aus Sicht der Bundesnetzagentur nicht zielführend und letztlich auch gar nicht möglich, bereits heute ein abschließendes und umfassendes Regelwerk für VoIP, in dem alle sich grundsätzlich stellenden regulatorischen Fragen beantwortet werden, zu erstellen. Dabei ist es aus Sicht der Bundesnetzagentur jedoch wichtig, dass am Ende eines solchen Entwicklungsprozesses ein gleichberechtigtes Nebeneinander der verschiedenen Dienste steht. VoIP-Dienste werden mittelfristig die selben Kriterien erfüllen müssen wie traditionelle Dienste. Insofern hält die Bundesnetzagentur Übergangsregelungen, etwa aus technischen Gründen, für ein geeignetes Mittel, um einerseits das bestehende Innovationspotential zu unterstützen und andererseits dem öffentlichen Interesse an der Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen gerecht zu werden. Die Bundesnetzagentur wird die weitere Entwicklung von VoIP intensiv beobachten und falls erforderlich, regulatorische Entscheidungen treffen. Neben den Eckpunkten soll mit einem Aktionsplan das bisherige und das weitere Vorgehen transparent gemacht werden. Daraus soll klar hervorgehen, wann Entscheidungen zu welchen Themen getroffen werden sollen, soweit dies aus heutiger Sicht vorhersehbar ist. Des Weiteren hat die Bundesnetzagentur zwei umfangreiche Auswertungen der zu VoIP durchgeführten Anhörung veröffentlicht. Die Vielzahl an Informationen, die die Bundesnetzagentur durch die rege Beteiligung der interessierten Kreise an der Anhörung erlangt hat, soll im Sinne der Transparenz an die Öffentlichkeit weitergegeben werden. In einer themenweisen Auswertung werden die 13 Themenblöcke der Anhörung zusammenfassend dargestellt. In einer frageweisen Auswertung werden alle Fragen der Anhörung behandelt. Darüber hinaus hat die Bundesnetzagentur im August 2005 eine beratende Projektgruppe zum Thema IP-Zusammenschaltung gegründet, die sich aus hochrangigen Telekommunikationsexperten zusammensetzt und bis Mitte 2006 die Grundlagen eines neuen Zusammenschaltungsregimes erarbeiten soll. Nähere Informationen hierzu finden Sie im Themenbereich „IP-Zusammenschaltung“. Die Bundesnetzagentur möchte die Diskussion mit den interessierten Kreisen auch weiterhin fortsetzen. Kommentare zu den veröffentlichten Eckpunkten sowie der Auswertung der Anhörung sind daher jederzeit willkommen. Eckpunkte / AktionsplanAuswertungAnhörung zu Voice over IPStellungnahmen, gesamt
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