Pressemitteilungen
29.01.2010 Bussgelder wegen unerlaubter Telefonwerbung 28.01.2010 Missbrauch von Ortsnetzrufnummern 25.01.2010 Versorgungssicherheit in Elektrizitaetsnetzen 21.01.2010 Bewerbungen zu Mobilfunkfrequenzen 06.01.2010 Investitionsbudgets im Energiebereich 05.01.2010 Eisenbahninfrastruktur 14.12.2009 Taetigkeitsbericht Telekommunikation 14.12.2009 Taetigkeitsbericht Post 11.12.2009 Stationspreissystem 08.12.2009 Bundesweiter Infrastrukturatlas gestartet 07.12.2009 Zugang zur Anschlussinfrastruktur der DT AG 30.11.2009 Systemdienstleistungen im Strombereich 20.11.2009 Investitionsbudgets Offshore-Windparks 18.11.2009 Briefporti genehmigt 18.11.2009 Aenderungen SNB und NBS widersprochen 16.11.2009 Eilentscheidung zu Schaltverteilern gewonnen 04.11.2009 Rahmenbedingungen Infrastrukturatlas 04.11.2009 Nummerierungskonzept veroeffentlicht Bussgelder wegen unerlaubter Telefonwerbung29.01.2010 Bundesnetzagentur verhängt Bußgelder in Höhe von einer halben Million Euro wegen unerlaubter Telefonwerbung Kurth: "Rechtsbruch bei belästigender Werbung ist nicht tolerierbar" Die Bundesnetzagentur hat jetzt in sechs Verfahren Bußgelder wegen unerlaubter Telefonwerbung verhängt. Damit wurden im Dezember 2009 und Januar 2010 in insgesamt neun Verfahren Bußgelder in einer Gesamthöhe von 500.000 Euro auferlegt. Die Bundesnetzagentur ahndet damit erstmals Verstöße gegen das Verbot der unerlaubten Telefonwerbung und die Missachtung der Rufnummernanzeigepflicht bei Werbeanrufen. Seit Inkrafttreten der Änderungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und des Telekommunikationsgesetzes (TKG) am 4. August 2009 gelten Werbeanrufe ohne Einwilligung des Angerufenen und Werbeanrufe mit unterdrückter Rufnummer als Ordnungswidrigkeiten. Die nun auferlegten Bußgelder wurden sowohl gegen die Auftraggeber der Werbeanrufe als auch gegen die ausführenden Callcenter verhängt. In einer weiteren Bußgeldsache wurde das Verfahren aus Mangel an Beweisen eingestellt. "Das ersichtliche Desinteresse einiger Unternehmen am seit langem gesetzlich bestehenden Verbot unerlaubter Telefonwerbung ist nicht akzeptabel. Die Vorschriften zu telefonischen Werbeanrufen gelten ohne Ausnahme", sagte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur. "Wettbewerbsvorteile auf Basis telefonischer Belästigung können Verbrauchern nicht zugemutet werden. Wir setzen mit diesen Bußgeldern ein deutliches Signal, dass wir Rechtsbruch nicht tolerieren. Gerade die beauftragten Unternehmen haben eine gesteigerte Verantwortung für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften."
Bußgelder wegen unerlaubter Telefonwerbung
"Auch die Auftraggeber von Telefonwerbung stehen nicht außerhalb des Gesetzes. Sie verhalten sich rechtswidrig, wenn sie telefonische Werbekampagnen durchführen lassen, ohne über die erforderliche ausdrückliche und wirksame Einwilligung der Verbraucher in Telefonwerbung zu verfügen", betonte Kurth. "Ich appelliere mit Nachdruck an alle Werbenden – Auftraggeber wie Callcenter – sich an die gesetzlichen Vorgaben zu halten. Ausflüchte lassen wir nicht gelten." Bei Verstößen gegen das Verbot der unerlaubten Telefonwerbung kann die Bundesnetzagentur nach dem UWG Bußgelder bis zu 50.000 Euro verhängen. Den gegenwärtigen Bußgeldbescheiden waren langwierige Ermittlungsarbeiten vorausgegangen. "Wir danken allen Verbrauchern, die sich mit gut dargelegten Beschwerden und Hinweisen an die Bundesnetzagentur gewandt haben", hob Kurth hervor. "Von Juli bis Dezember 2009 gingen hier über 28.000 Beschwerden allein wegen unerlaubter Telefonwerbung ein. Zahlreiche Ermittlungen laufen noch."
Bußgelder wegen verbotener
Rufnummernunterdrückung
Kein Bußgeldtatbestand bei telefonischen
Bandansagen
Qualität der Anzeigen
"Die Verbraucher können sich vorsorglich schützen, indem sie im Alltag sparsam und vorsichtig im Umgang mit ihren Daten sind. Dies gilt insbesondere bei der Angabe der Telefonnummer", erläuterte Kurth. Missbrauch von Ortsnetzrufnummern28.01.2010 OVG bestätigt Abschaltungsanordnung wegen des Missbrauchs von Ortsnetzrufnummern für Telefonerotikdienste Kurth: "Entscheidung hat Signalwirkung für den Schutz der Verbraucher" Das Vorgehen der Bundesnetzagentur gegen den Missbrauch von Ortsnetzrufnummern für Telefonerotikdienste ist jetzt gerichtlich bestätigt worden. Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) hat im Eilverfahren in letzter Instanz eine Anordnung der Bundesnetzagentur zur Abschaltung der für diesen Zweck genutzten Ortsnetzrufnummern für rechtmäßig erkannt. "Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts bestätigt den Ansatz der Bundesnetzagentur, auch bei Geschäftsmodellen einzuschreiten, die darauf abzielen, durch kreative rechtliche Gestaltungen den Anwendungsbereich der besonderen telekommunikationsrechtlichen Schutzvorschriften zu umgehen. Der Entscheidung kommt somit eine Signalwirkung zu. Sie trägt wesentlich zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei", betonte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur. Aufgrund von Beschwerden wurde die Bundesnetzagentur darauf aufmerksam, dass zahlreiche Verbraucher Rechnungen für angebliche Telefonerotikdienstleistungen über Ortsnetzrufnummern erhalten hatten. Die Verbraucher sollten für die angebliche Inanspruchnahme dieser Dienstleistungen bis zu 72 Euro zahlen. Inhaltlich entsprachen die abgerechneten Dienste jedoch den üblicherweise über (0)900er Rufnummern erbrachten Telefonerotikdiensten und mithin einem Premium-Dienst im Sinne des Telekommunikationsgesetzes (TKG). Auch in den konkreten Fällen wurden neben der einfachen Telekommunikationsdienstleistung weitere Dienstleistungen in Form von Telefonerotik erbracht. Der einzige Unterschied zu herkömmlichen Premium-Diensten lag in der gesonderten Abrechnung der (Erotik-)Dienstleistung. Während die Abrechnung der Telekommunikationsdienstleistung durch den Netzbetreiber über die Telefonrechnung vorgenommen wurde, erfolgte die Abrechnung der weiteren Dienstleistung durch eine gesonderte Rechnung. Das OVG NRW sah die Voraussetzungen des Umgehungsverbots in § 66l TKG als erfüllt an, weil mit der konkreten Ausgestaltung der Dienstleistung die verbraucherschützenden Vorschriften des TKG umgangen wurden. Da die gesetzlichen Anforderungen an den Verbraucherschutz im Hinblick auf die Preistransparenz und die Preishöchstgrenze nicht eingehalten wurden, sei die Anordnung der Abschaltung der Rufnummern durch die Bundesnetzagentur zu Recht erfolgt. "Wir werden weiterhin die gesetzlichen Befugnisse zur Stärkung der Verbraucherinteressen voll ausschöpfen. Eine Umgehung der gesetzlichen Vorschriften zu Lasten der Verbraucher werden wir nicht hinnehmen", sagte Kurth. Eine Übersicht über die von der Bundesnetzagentur ergriffenen Maßnahmen ist unter www.bundesnetzagentur.de zu finden. Versorgungssicherheit in Elektrizitaetsnetzen25.01.2010 Weiterhin hohe Versorgungssicherheit in deutschen Elektrizitätsnetzen Kurth: "Ausfallzeiten konnten 2008 noch einmal verringert werden" Die Versorgungszuverlässigkeit war auch 2008 in Deutschland sehr hoch. Die durchschnittliche Nichtverfügbarkeit von Strom lag 2008 bei nur 16,89 Minuten je Letztverbraucher. Das geht aus den Berichten hervor, die der Bundesnetzagentur gemäß § 52 EnWG für das Berichtsjahr 2008 von den deutschen Elektrizitätsnetzbetreibern über die in ihren Netzen aufgetretenen Versorgungsunterbrechungen vorgelegt wurden. Diese Berichte müssen mindestens Zeitpunkt, Dauer, Ausmaß und Ursache der einzelnen Versorgungsunterbrechung enthalten. Insgesamt haben 846 Netzbetreiber für 871 Netze ca. 208.100 Versorgungsunterbrechungen übermittelt. Die Bundesnetzagentur hat die Daten einer Plausibilitätskontrolle und Prüfung unterzogen. Danach verblieben 813 Unternehmen mit 834 Netzen, aus deren Daten nach international anerkannten Methoden der Wert für die Versorgungsqualität in Deutschland errechnet werden konnte. Dieser sog. SAIDI-Wert (System Average Interruption Duration Index) gibt die "durchschnittliche Versorgungsunterbrechung in Minuten je angeschlossenem Letztverbraucher" an. "Die Versorgungssicherheit in Deutschland konnte 2008 auf hohem Niveau noch einmal verbessert werden. Betrug im Jahr 2007 die durchschnittliche Nichtverfügbarkeit noch 19,25 Minuten je Letztverbraucher, ist der Wert für 2008 auf 16,89 Minuten gesunken, d. h. die durchschnittliche Versorgungsunterbrechung je Letztverbraucher war 2008 mehr als zwei Minuten kürzer als 2007", sagte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur. In die Berechnung gehen nur die ungeplanten Unterbrechungen ein, die länger als drei Minuten dauern und deren Ursache atmosphärische Einwirkungen, Einwirkungen Dritter, Rückwirkungsstörungen aus anderen Netzen oder andere Störungen sind, die in die Zuständigkeit des Netzbetreibers fallen. Unterbrechungen mit der Ursache "Höhere Gewalt" werden im SAIDI-Wert nicht berücksichtigt. Im Gegensatz zum Jahr 2007, als der Orkan Kyrill zu einem signifikanten Anstieg von Meldungen mit der Ursache "Höhere Gewalt" geführt hat (16,42 Minuten), lag der Wert für 2008 nur bei 1,2 Minuten. Der ermittelte Wert von 16,89 Minuten ist erneut eine Verbesserung im Vergleich zum Vorjahr und zeigt die hohe Versorgungszuverlässigkeit in Deutschland auch im Vergleich mit den europäischen Nachbarn (z. B. Österreich 2008: 43,69 Minuten). Bewerbungen zu Mobilfunkfrequenzen21.01.2010 Sechs Unternehmen bewerben sich für Mobilfunkfrequenzen Bis zum heutigen Donnerstag, 15:00 Uhr, konnte bei der Bundesnetzagentur ein Antrag auf Zulassung zur Versteigerung von Frequenzen in den Bereichen 800 MHz, 1,8 GHz, 2 GHz und 2,6 GHz für den drahtlosen Netzzugang zum Angebot von Telekommunikationsdiensten eingereicht werden. Bis zu diesem Zeitpunkt haben sich sechs Unternehmen bei der Bundesnetzagentur gemeldet. Die Anträge auf Zulassung werden jetzt durch die Bundesnetzagentur geprüft. Investitionsbudgets im Energiebereich06.01.2010 Bundesnetzagentur genehmigt Investitionsbudgets von rund 4,3 Mrd. Euro Kurth: "Positive Signale für notwendige Investitionen in die deutschen Strom- und Gasnetze" Die Bundesnetzagentur hat im Jahr 2009 über rund 200 Anträge von Strom- und Gasnetzbetreibern auf Genehmigung von Investitionsbudgets entschieden. Insgesamt wurden Investitionsmittel in Höhe von rund 4,3 Mrd. Euro genehmigt. Hiervon entfallen etwa 4 Mrd. Euro auf Investitionen in die Übertragungsnetze (Strom), ca. 80 Mio. Euro auf Investitionen in die Fernleitungsnetze (Gas) und rund 230 Mio. Euro auf Investitionen in die Elektrizitätsverteilernetze. "Unsere Entscheidungen setzen positive Signale für notwendige Investitionen in die Energienetze und leisten einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit in Deutschland. Gerade in der derzeitigen Konjunkturlage sind sie auch ein entscheidender Impuls für Wachstum und Beschäftigung", sagte der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth. Auf der Grundlage der Anreizregulierungsverordnung können Netzbetreiber für besonders bedeutende Vorhaben Investitionsbudgets beantragen. Dabei handelt es sich z. B. um Investitionen, die notwendig sind, um die Versorgungsqualität zu gewährleisten, neue Kraftwerke in das Netz einzubinden oder den Abtransport von Energie aus erneuerbaren Quellen, insbesondere durch den Anschluss von Off-Shore-Windparks, zu ermöglichen. Entsprechend der erteilten Genehmigungen können die Netzbetreiber ihre Erlösobergrenze, die die Bundesnetzagentur im Rahmen der Anreizregulierung festgelegt hat, um die Kapitalkosten der genehmigten Investitionsprojekte mit Wirkung zum 1. Januar 2010 anpassen. "Unsere Entscheidungen ermöglichen den Netzbetreibern einen angemessenen Kapitalrückfluss. Die Unternehmen können so auf sicherer Grundlage den Anforderungen an ihre Netze gerecht werden, die sich u. a. aus dem europaweiten Strom- und Gashandel und der gewünschten Förderung erneuerbarer Energien ergeben. Dabei sind die widerstreitenden Interessen zwischen niedrigen Netzentgelten einerseits und notwendigen Netzinvestitionen andererseits in einen vernünftigen Ausgleich gebracht worden", erklärte Kurth. Insgesamt sind bei der Bundesnetzagentur in den Jahren 2008 und 2009 ca. 480 Anträge auf Genehmigung von Investitionsbudgets gestellt worden. Rund 200 Verfahren wurden bereits abgeschlossen, die übrigen Anträge befinden sich derzeit noch in der Prüfung. Das insgesamt beantragte Volumen beträgt ca. 13 Mrd. Euro. Der größte Teil der beantragten Investitionen entfällt mit insgesamt rund 11 Mrd. Euro auf den Stromsektor, dabei liegt der Anteil der Übertragungsnetzbetreiber bei rund 9 Mrd. Euro. Eisenbahninfrastruktur05.01.2010 Maßstäbe für Mitteilungen über beabsichtigte Änderungen oder Neufassungen von Nutzungsbedingungen festgelegt Kurth: "Vorgaben schaffen Rechtssicherheit für Eisenbahninfrastrukturinhaber" Die Bundesnetzagentur hat jetzt gegenüber der DB Netz AG verbindliche Maßstäbe für Mitteilungen über beabsichtigte Änderungen oder Neufassungen von Nutzungsbedingungen für Schienenwege und Serviceeinrichtungen festgelegt. Diese beinhalten Anforderungen an die Form und den Inhalt der Mitteilungen einschließlich der Entgeltlisten. "Wir haben in der Vergangenheit feststellen müssen, dass Mitteilungen von Eisenbahninfrastrukturunternehmen über beabsichtigte Änderungen oder Neufassungen ihrer Nutzungsbedingungen häufig erhebliche Defizite aufwiesen. Dies betraf sowohl den Umfang als auch die Detailschärfe der Mitteilungen. Damit wurde die Überprüfung der Änderungen durch die Bundesnetzagentur erheblich erschwert. Die Gefahr bestand, dass solche Unklarheiten letztlich zu Lasten des Wettbewerbs auf der Schiene gingen", sagte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur. "Um derartige Probleme zukünftig zu vermeiden, haben wir verbindliche Anforderungen definiert. Der heutigen Entscheidung gegenüber der DB Netz AG kommt eine Vorbildfunktion zu. Sie schafft auch für alle anderen Infrastrukturinhaber Rechtssicherheit." Betreiber von Schienenwegen und Serviceeinrichtungen müssen der Bundesnetzagentur beabsichtigte Änderungen oder Neufassungen ihrer Nutzungsbedingungen und der Entgeltlisten für die Eisenbahninfrastruktur vorlegen. Die Bundesnetzagentur überprüft die beabsichtigten Änderungen oder Neufassungen innerhalb von vier Wochen und kann widersprechen, sollten diese mit den Vorschriften des Eisenbahnrechts über den Zugang zu Eisenbahninfrastruktur nicht übereinstimmen. Weitere Informationen zur Entscheidung sind auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur zu finden. Taetigkeitsbericht Telekommunikation14.12.2009 60 Prozent der Haushalte nutzen einen Breitbandanschluss Kurth: "Deutschland beim Breitband auf der Überholspur" "Wettbewerb belebt sich durch Internettelefonie und Kabelindustrie" Deutschland befindet sich nach den Worten des Präsidenten der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth, in Europa bei der Breitbandabdeckung auf der Überholspur. "60 Prozent der Haushalte nutzen einen Breitbandanschluss. Wir haben inzwischen alle großen Flächenländer wie Frankreich, England, Spanien und Italien beim Breitbandwachstum überholt und liegen weit über dem europäischen Durchschnitt", sagte Kurth bei der Vorstellung des Tätigkeitsberichts 2008/2009 für den Telekommunikationsbereich. "Nur kleinere Mitgliedsländer wie Luxemburg, Holland und Dänemark haben pro Kopf der Bevölkerung mehr Breitbandanschlüsse." Breitbandmarkt Die Entwicklung im Breitbandmarkt ist weiterhin durch Wachstum gekennzeichnet, wenngleich sich die Dynamik der letzten Jahre deutlich abgeschwächt hat. Auch in den Krisenjahren 2008 und 2009 wuchs die Zahl der vermarkteten Breitbandanschlüsse, wenn auch deutlich geringer als in den Vorjahren. 2008 wurden 3 Mio. neue Breitbandanschlüsse vermarktet, das waren 1,6 Mio. Neuschaltungen weniger als im Vorjahr. Für 2009 ist mit einem ähnlichen absoluten Zuwachs zu rechnen. Ende des ersten Halbjahres 2009 gab es insgesamt 24,1 Mio. Breitbandanschlüsse. "Die abflachende Wachstumskurve dürfte weniger der Wirtschaftkrise geschuldet sein als mehr der Tatsache, dass sich die Nachfrage nach Breitbandanschlüssen langsam der Sättigungsgrenze nähert. Die Breitbandpenetration bezogen auf die Zahl der Haushalte liegt derzeit schon bei über 60 Prozent", erläuterte der Präsident. Die DSL-Technik ist dabei in Deutschland nach wie vor die überragende Breitbandanschlusstechnik. Gut 91 Prozent aller Breitbandanschlüsse sind DSL-Anschlüsse. Die Zahl der Breitbandanschlüsse via TV-Kabel wird bis Jahresende voraussichtlich auf insgesamt 2,4 Mio. Anschlüsse steigen. "Die zunehmende Attraktivität der TV-Kabelanschlüsse ist auf die zügige Netzmodernisierung zurückzuführen. Etwa 24 Mio. Haushalte können bei einem günstigen Preis-Leistungs-Verhältnis Internetzugänge und VoIP-Dienste über die TV-Kabelinfrastruktur nutzen. Die Technik ermöglicht durchgängig sehr hohe Bandbreiten", erklärte Kurth. "Nicht zuletzt dank der starken Zuwächse bei den TV-Kabelanschlussanbietern konnten die Wettbewerber der Deutschen Telekom insgesamt ihre Marktanteile bezogen auf sämtliche Breitbandanschlüsse weitgehend stabil halten. Seit 2007 halten sie einen Marktanteil von etwa 53 Prozent. Dies ist ein Ergebnis, das auch im Hinblick auf den sich langsam sättigenden Markt als ein Erfolg zu werten ist. Die Erfolge der TV-Kabelanschlussanbieter auf den Breitbandmärkten gingen vor allem zu Lasten der alternativen DSL-Anschlussanbieter, nicht der Deutschen Telekom", so der Präsident weiter. Die erfreuliche Wettbewerbsentwicklung auf den Breitbandanschlussmärkten und im Breitbandbereich insgesamt ist nach wie vor beinahe ausnahmslos auf das Vorhandensein regulierter und freiwillig angebotener Vorleistungsprodukte zurückzuführen. Deshalb konzentriert sich Regulierung im Breitbandbereich auf die Vorleistungsprodukte. In Deutschland gibt es mit dem Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung (TAL), Breitband-Zuführungsprodukten, Bitstromzugang sowie Resale vier bedeutende Gruppen von Vorleistungsprodukten. Diese breite Palette an Vorleistungsprodukten versetzt wettbewerbliche Anbieter in die Lage, auf allen Stufen der Wertschöpfungskette Geschäftsmodelle aufzusetzen. Für die Anschlussmärkte ist der Zugang zur TAL mit Abstand das nach wie vor bedeutendste Vorleistungsprodukt. Mit weitem Abstand folgen Resale und Bitstromzugang. Investitionsvolumen und Entwicklung im Bereich der Telefonanschlüsse Sowohl bei der Deutschen Telekom AG (DT AG) als auch den Wettbewerbern ist eine Zunahme der Investitionen im Bereich der Telefonanschlüsse zu verzeichnen. "Das Investitionsvolumen im Festnetzbereich hat sich deutlich erhöht. Während im Zeitraum von 2003 bis 2006 jeweils zwischen 3 und 4 Mrd. Euro pro Jahr investiert wurden, ist das Investitionsvolumen in den Jahren 2007 und 2008 auf jährlich 5 Mrd. Euro gestiegen. Hierzu haben auch unsere verlässlichen Entscheidungen beigetragen. Durch die richtigen Preissignale wurden die erforderlichen Voraussetzungen für Investitionsentscheidungen der alternativen Netzbetreiber geschaffen", betonte Matthias Kurth. "Gleichzeitig wurden auch dem regulierten Unternehmen angemessene Renditen zugestanden und dessen Sonderbelastungen ggf. berücksichtigt. Dadurch ist sichergestellt, dass auch dem etablierten Betreiber ausreichende Mittel für den Aus- und Umbau seiner Netze zur Verfügung stehen. Der Ausbau von VDSL in über 50 Städten dokumentiert dies eindrucksvoll", sagte Kurth. Alternative Anbieter sind zunehmend in der Lage, ihren Kunden Komplettangebote "aus einer Hand" zu offerieren. Diese Entwicklung findet ihren Niederschlag insbesondere auch in einer Erhöhung der Wettbewerbsintensität auf dem Markt für Telefonanschlüsse, auf dem die Wettbewerber ihren Anteil in den vergangenen drei Jahren von 13 Prozent auf deutlich über 30 Prozent steigern konnten. Deutliche Zuwachsraten sind dabei insbesondere im Bereich Kabel-TVInfrastruktur für die Telefonie zu verzeichen. Während im Jahr 2006 erst 0,3 Mio. Sprachzugänge auf diese Weise realisiert wurden, hat sich deren Anzahl innerhalb von nur drei Jahren auf voraussichtlich knapp 2,4 Mio. nahezu verachtfacht. Intensiver Wettbewerb im Mobilfunkmarkt sorgt für günstige Preise Auch der Mobilfunkmarkt ist durch intensiven Wettbewerb gekennzeichnet. Den beiden kleineren Netzbetreibern ist es dank günstiger und innovativer Angebote gelungen, ihren Marktanteil – gemessen an der Zahl der Kunden – seit 2002 von ca. 20 Prozent auf über 30 Prozent zu steigern. Die Preise bei Mobilfunkdiensten sind in den vergangenen Jahren deutlich gesunken. Dies ist u. a. daran abzulesen, dass die Umsätze der Mobilfunkanbieter zwischen 2003 und 2008 nahezu unverändert geblieben sind, während sich das abgehende Verkehrsvolumen im gleichen Zeitraum um 145 Prozent erhöht hat. "Dies sind deutliche Hinweise auf einen bemerkenswerten Wettbewerb, der sich nicht nur auf niedrige Preise, sondern vor allem auch auf die Qualität hochwertiger Dienste bezieht. Grundlage der hohen Wettbewerbsintensität bildet eine Marktstruktur, die durch relativ ausgeglichene Verhältnisse geprägt ist. So stehen hierzulande vier Netzbetreiber in Konkurrenz zueinander, von denen keiner einen Marktanteil von über 37 Prozent besitzt", sagte Kurth. Die Teilnehmerzahl im Mobilfunk ist seit 2008 nicht mehr so stark gewachsen wie in früheren Jahren und nähert sich der Sättigung. Zum Ende des dritten Quartals lag die Teilnehmerzahl bei 108 Mio., so dass auf jeden Einwohner etwa 1,3 SIM-Karten entfallen. Die Anzahl der Kunden von Discountanbietern steigt allerdings weiter. Während Ende 2007 nur etwa 12 Mio. Kunden diesem Segment zuzurechnen waren, gab es zum Ende des ersten Quartals 2009 bereits mehr als 20 Mio. Kunden, was einem Marktanteil von fast 20 Prozent entspricht. Vor allem die Netzbetreiber erreichen über verbundene Unternehmen und Zweitmarken, die günstige und übersichtliche Tarife anbieten, immer mehr Kunden. Während bei den Teilnehmerzahlen Sättigungseffekte deutlich werden, ist beim mobil abgewickelten Gesprächsvolumen ein deutliches Wachstum zu beobachten. So hat sich die Anzahl der (abgehenden) Verbindungsminuten zwischen 2005 und 2008 verdoppelt. Dies verdeutlicht die zunehmende Festnetz-Mobilfunk-Substitution. Der Anteil der mobilen Verbindungen am gesamten Gesprächsvolumen hat sich kontinuierlich von 14 Prozent im Jahr 2004 auf etwa 30 Prozent im Jahr 2008 mehr als verdoppelt. Mobile Datendienste seit 2005 mehr als versiebenfacht Auch im Mobilfunk spielt Breitband inzwischen eine bedeutendere Rolle. Mehr als 15 Prozent aller Teilnehmer nutzen inzwischen regelmäßig, d. h. mindestens einmal innerhalb von drei Monaten, Datendienste über UMTS. Während sich die Anzahl der regelmäßigen UMTS-Nutzer von 2005 bis 2008 fast versechsfacht hat, ist das übertragene Datenvolumen im gleichen Zeitraum um mehr als das Fünfzigfache gestiegen. Für 2009 wird nochmals mit einem starken Anstieg des Datenvolumens gerechnet. Neben gesunkenen Preisen für die mobile Datennutzung tragen auch der breite Ausbau der UMTS-Netze und die gestiegene Anzahl passender Endgeräte zu der verstärkten Nutzung bei. Der Tätigkeitsbericht 2008/2009 kann auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de heruntergeladen werden. Taetigkeitsbericht Post14.12.2009 Postmarkt bietet weitere Wachstumschancen Kurth: "Neue Briefdienstleistungen werden den Markt verändern" Die Bundesnetzagentur hat heute ihren Tätigkeitsbericht 2008/2009 für den Postbereich vorgestellt. Die im deutschen Postmarkt erzielten Jahresumsätze liegen nunmehr bei rund 27 Mrd. Euro. Im Jahr 2009 blieb aber auch der Postmarkt nicht von der allgemeinen Wirtschaftsentwicklung unberührt. Die verbesserten konjunkturellen Aussichten versprechen den Marktakteuren allerdings wieder günstigere Perspektiven und neue Wachstumschancen. Der Markt für Kurier-, Express- und Paketdienste ("KEP-Markt") ist in den letzten beiden Jahren weiter gewachsen und betrug rund 17 Mrd. Euro im Jahr 2008. Infolge hoher Wettbewerbsintensität hat sich ein vielfältiges Angebot für die Kunden entwickelt. Im Markt für Briefdienstleistungen zeigt sich die Wettbewerbslage seit der vollständigen Marktöffnung Anfang 2008 weiter unverändert. Die rund 750 überwiegend kleinen Wettbewerber haben in den letzten Jahren ihre Geschäftspotenziale nicht ausbauen können. Ihr Marktanteil verharrte in 2008 weiter bei der 10 Prozent-Marke. Für das Jahr 2009 wird eine positive Tendenz erwartet. Im Rahmen der Ex-Ante-Preisregulierung hat die Bundesnetzagentur für Kontinuität gesorgt. Die Entgelte der Deutschen Post AG für Einzelbriefsendungen im Inland sind auch in den letzten beiden Jahren stabil geblieben. Dies gilt ebenso für das kommende Jahr. Angesichts allgemeiner Preissteigerungen profitieren die Verbraucher hiervon unmittelbar. In den nächsten Jahren sind weitreichende Veränderungen im Briefmarkt durch die marktweite Einführung elektronischer Briefdienstleistungen zu erwarten. Diese voraussichtlich schon in Kürze angebotenen Produkte richten sich auch an Privatkunden und können die elektronische Einlieferung mit der Zustellung der gedruckten Briefe verbinden. Daneben ist als Variante der reine Internet- Brief vorgesehen, der sich ganz auf die papierlose und zugleich sichere elektronische Übertragung beschränkt. "Insgesamt werden neue Angebote im Briefmarkt mit zusätzlichen Auswahlmöglichkeiten den Markt beleben und verändern. Ich appelliere an die Verbraucher, bestehende Chancen zum Wechsel des Postanbieters intensiver zu prüfen. Das gilt sowohl für Privat- als auch für Geschäftskunden, die noch nicht alle Möglichkeiten nutzen", sagte der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth. Stationspreissystem11.12.2009 Bundesnetzagentur erklärt Stationspreise der DB Station&Service AG für ungültig Kurth: "Preissystem verstößt gegen das Diskriminierungsverbot" Die Bundesnetzagentur hat jetzt entschieden, dass die Entgelte der DB Station&Service AG mit den eisenbahnrechtlichen Vorschriften nicht vereinbar und damit ungültig sind. Das Unternehmen muss nun diskriminierungsfreie Entgelte erarbeiten und der Bundesnetzagentur zur Prüfung vorlegen. Die neuen Entgelte sollen ab dem 1. Mai 2010 gelten. "Grundlage unserer Entscheidung ist das im Eisenbahnrecht verankerte Diskriminierungsverbot. Soweit preisliche Differenzierungen vorgenommen werden, bedürfen diese einer sachlichen Rechtfertigung. Im Rahmen einer umfangreichen Prüfung haben wir festgestellt, dass die Methoden der DB Station&Service AG zur Herleitung der verschiedenen Entgeltkomponenten des Stationspreissystems intransparent sind. Sie konnten weder aus den geltenden Nutzungsbedingungen abgeleitet noch im Überprüfungsverfahren auf nachvollziehbare sachliche Differenzierungskriterien gestützt werden", betonte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur. "Das jetzige Preissystem verstößt auch dadurch gegen das Diskriminierungsverbot, dass die Stationspreise nicht in der Weise kostenbasiert gebildet werden, wie es in den Nutzungsbedingungen des Unternehmens beschrieben wird. Die Entgelthöhen spiegeln nicht die Kosten wider. Insofern liegt keine verursachergerechte Kostenzuschlüsselung vor. Dadurch kommt es zu deutlichen Unterschieden in der Höhe der Zahlungen, die Zugangsberechtigte für die Nutzung von Personenbahnhöfen der gleichen Kategorie in den einzelnen Bundesländern erbringen müssen. Diese Unterschiede führen letztendlich zu einer Ungleichbehandlung der Zugangsberechtigten im bundesweiten Vergleich", sagte Kurth. Anlass für die Überprüfung des für 5.400 Personenbahnhöfe geltenden Preissystems waren insbesondere zahlreiche Beschwerden von Eisenbahnverkehrsunternehmen, die die Bahnhöfe der DB Station&Service AG nutzen und für jeden Zughalt ein bestimmtes Entgelt zu entrichten haben. Auch die Aufgabenträgerorganisationen der Bundesländer, z. B. die Verkehrsverbünde, hatten die Bundesnetzagentur um Überprüfung des Preissystems gebeten. Da sie den Schienenpersonennahverkehr organisieren und finanzieren, wird ein Großteil der anfallenden Stationsentgelte indirekt von den Aufgabenträgern übernommen. Die DB Station&Service AG muss nun der Bundesnetzagentur bis zum 1. März 2010 ein Konzept vorlegen, in dem sie darlegt, in welcher Weise eine Neufassung der Höhe der Entgelte erfolgen soll und nach welchen Kriterien das Unternehmen zukünftig die Entgelte bilden wird. Im Rahmen der Prüfung des Konzepts wird die Bundesnetzagentur im Preissystem insbesondere auch auf eine sachlich gerechtfertigte Zuordnung der Kosten hinwirken. Die Entscheidung ist auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de veröffentlicht. Bundesweiter Infrastrukturatlas gestartet08.12.2009 Bundesnetzagentur startet bundesweiten Infrastrukturatlas zur Förderung des Breitbandausbaus Die Bundesnetzagentur hat heute einen bundesweiten Infrastrukturatlas in Betrieb genommen. Dieser enthält Geodaten zu Infrastrukturen von derzeit über 100 Unternehmen und Institutionen, wie z. B. Daten zu Glasfaserleitungen, Leerrohren, Funktürmen und Masten sowie Funkstationen. Auf Antrag erteilt die Bundesnetzagentur Abfrageberechtigten ab sofort Auskunft über die im Atlas enthaltenen Infrastrukturen. "Der Infrastrukturatlas soll die Nutzung von Synergien beim Infrastrukturausbau vorantreiben, denn der Aufbau von Hochleistungsnetzen und die Anbindung abgelegener Gegenden an das Breitbandinternet kann umso schneller und kostengünstiger erfolgen, je effizienter bestehende Infrastrukturen mitgenutzt werden. Mit diesem Projekt setzt die Bundesnetzagentur eine zentrale Maßnahme der Breitbandstrategie der Bundesregierung um", erläuterte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur. Länder, Kreise bzw. Landkreise sowie kreisfreie Städte können als Abfrageberechtigte im Rahmen von Ausbauprojekten nunmehr einen Auskunftsantrag bei der Bundesnetzagentur stellen. Darüber hinaus sind kreisangehörige Kommunen, Telekommunikationsunternehmen sowie Planungsbüros Nutzungsberechtigte des Infrastrukturatlas. Sie können sich über den regional zuständigen Abfrageberechtigten ebenfalls an die Bundesnetzagentur wenden. "In Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie haben wir in den letzten Wochen und Monaten intensiv mit Industrievertretern, Ländern und den kommunalen Spitzenverbänden auf den heutigen Tag hingearbeitet. Wir hoffen, dass der Infrastrukturatlas nun auch in der Praxis zeigen kann, dass sich der Aufwand gelohnt hat", sagte Kurth. "Anhand der Erfahrungen der nächsten Monate werden wir den Infrastrukturatlas bedarfsgerecht weiterentwickeln. Ziel ist auch, den Abfrageberechtigten einen Online-Zugriff zu ermöglichen.“ Die Bundesnetzagentur hat unter der Rufnummer 0800 8111777 eine gebührenfreie Hotline für Fragen rund um den Infrastrukturatlas eingerichtet. Ferner wurden auf der Internetseite der Behörde unter www.bundesnetzagentur.de umfangreiche Informationen für Abfrage- und Nutzungsberechtigte sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen veröffentlicht. Zugang zur Anschlussinfrastruktur der DT AG07.12.2009 Bundesnetzagentur legt Bedingungen für den Zugang zur Anschlussinfrastruktur der Deutschen Telekom AG fest Kurth: "Wichtiger Meilenstein für mehr Wettbewerb bei der Breitbandversorgung" "Klarheit für zusätzliche Infrastrukturinvestitionen" Die Bundesnetzagentur hat jetzt erstmals die konkreten Bedingungen festgelegt, zu denen die Deutsche Telekom AG (DT AG) anderen Netzbetreibern Zugang zu ihrer Anschlussinfrastruktur gewähren muss. Einen entsprechenden Anordnungsantrag hatte Anfang August 2009 die Festnetzsparte der Vodafone AG & Co. KG (Vodafone) bei der zuständigen Beschlusskammer der Bundesnetzagentur eingereicht. Bereits im Sommer 2008 begonnene Verhandlungen zwischen der DT AG und den Wettbewerbern hatten trotz intensiver Bemühungen nicht zu einvernehmlichen, freiwilligen Lösungen geführt. Wettbewerber erhalten aufgrund der jetzigen Entscheidung die Zugangsmöglichkeit zu sog. Multifunktionsgehäusen. Bei diesen grauen Kästen handelt es sich um spezielle Kabelverzweiger, die die DT AG im Rahmen ihres Breitbandausbaus an öffentlichen Straßen und Wegen aufgestellt hat. Ferner erhalten die Netzbetreiber Zugang zu Kabelkanalanlagen oder, falls darin kein freier Platz enthalten ist, zu unbeschalteter Glasfaser der DT AG. Damit können die Wettbewerber nun ebenfalls ohne die ansonsten dafür erforderlichen zeit- und kostenintensiven Aufbau- und Grabungsarbeiten glasfaserbasierte Infrastrukturen für besonders breitbandige Nutzungen verlegen, wie die DT AG dies auch im Rahmen ihres VDSL-Ausbaus bereits realisiert hat. In der Anordnungsentscheidung zwischen der DT AG und Vodafone werden die konkreten technischen und betrieblichen Modalitäten geregelt, zu denen die DT AG Zugang zu ihrer Anschlussinfrastruktur gewähren muss. Danach können Netzbetreiber ihre eigene aktive Übertragungstechnik für die Realisierung von Breitbandanschlüssen, die sog. DSLAMs, künftig in die Multifunktionsgehäuse der DT AG einbauen. Hierzu muss diese den Wettwerbern Zugang zu ihren Multifunktionsgehäusen gestatten. Ferner muss die DT AG den Netzbetreibern ermöglichen, Glasfaserleitungen selbst in die Kabelkanalanlagen einzuziehen und hierzu diese Kabelkanalanlagen zu betreten. Beides war von der DT AG im Vorfeld abgelehnt worden. Anlässlich der Bekanntgabe der Entscheidung erklärte der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth: "Die angeordneten Regelungen für den Zugang zur Anschlussinfrastruktur der Deutschen Telekom sind ein weiterer wichtiger Meilenstein für mehr Wettbewerb beim Breitbandausbau und damit für eine noch bessere Breitbandversorgung der Endnutzer. Für die Entscheidung haben wir sehr detaillierte Ermittlungen angestellt. Dabei hat sich gezeigt, dass die bei den Verhandlungen über freiwillige Vereinbarungen und auch im Vorfeld der Entscheidung immer wieder adressierten Probleme und Hindernisse entweder nicht vorhanden oder aber lösbar waren. Ferner mussten wir zum Teil deutlich gegenläufige unternehmerische und öffentliche Belange gegeneinander abwägen. Damit hat die Bundesnetzagentur innerhalb eines nur viermonatigen Beschlusskammerverfahrens nunmehr Regelungen festgelegt, auf die sich die Marktakteure in langen Verhandlungen offenbar nicht freiwillig einigen konnten oder wollten." "Die Bundesnetzagentur erweist sich mit dieser Entscheidung einmal mehr als ein wesentlicher Treiber für den Breitbandausbau in Deutschland und wird damit ihrer Verantwortung gerecht, durch Regulierung im Interesse der Endkunden für mehr Wettbewerb zu sorgen. Die jetzt im Verhältnis zwischen der Deutschen Telekom und Vodafone festgelegten Regelungen haben Pilotcharakter für andere noch laufende Regulierungsverfahren. Ich hoffe, dass auf Basis unserer Entscheidung künftig auch freiwillige Vereinbarungen geschlossen werden. Für die Investitionspläne zahlreicher Unternehmen besteht jetzt Klarheit, und ich hoffe, dass die Ausbauabsichten der Wettbewerber jetzt auch zügig umgesetzt werden", betonte Kurth. Bereits in einer Entscheidung vom Sommer 2007 war die DT AG grundsätzlich dazu verpflichtet worden, künftig ihre Kabelkanäle zwischen den Hauptverteilern und den Kabelverzweigern für Wettbewerber zu öffnen und für den Fall, dass ein Zugang zu den Kabelkanälen aus technischen Gründen oder aus Kapazitätsgründen nicht möglich ist, den Wettbewerbern Zugang zu unbeschalteten Glasfaserleitungen zu gewähren. Ferner war in jener Entscheidung klargestellt worden, dass die DT AG auch Zugang in ihre Kabelverzweiger gewähren muss. Die hiergegen gerichtete Klage der DT AG ist bisher erfolglos geblieben. Die Entgelte, welche Vodafone für die Inanspruchnahme der nunmehr angeordneten Zugangsleistungen an die DT AG zu entrichten hat, werden in einem gesonderten Entgeltregulierungsverfahren anhand der kosteneffizienten Leistungsbereitstellung festgelegt. Dieser Entgeltmaßstab war ebenfalls bereits in der Mitte 2007 ergangenen Regulierungsverfügung vorgegeben worden. Systemdienstleistungen im Strombereich30.11.2009 Bundesnetzagentur legt Anreizsystem für Systemdienstleistungen im Strombereich fest Kurth: "Planungssicherheit, angemessene Kostenerstattung und Anreize zu effizientem Verhalten sind gewährleistet" Die Bundesnetzagentur hat heute mit einer Festlegung ein verbindliches Anreizsystem für Systemdienstleistungen im Strombereich eingeführt. Zudem wird die Anerkennung der Kosten für Systemdienstleistungen im Stromübertragungsnetz geregelt. Basis der Festlegung ist eine freiwillige Selbstverpflichtung der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB). Danach gelten die nach der Vereinbarung ermittelten Kosten für Systemdienstleistungen als dauerhaft nicht beeinflussbar im Sinne der Anreizregulierung. Entsprechend dieser Kosten müssen die ÜNB ihre Erlösobergrenze anpassen, sowohl nach oben als auch nach unten. Zur Wahrung der Systemstabilität kommt den ÜNB eine besondere Verantwortung zu. Sie haben die Pflicht, das Stromnetz auszuregeln und dabei Stromeinspeisung und -entnahme in Einklang zu bringen. Für kurzfristig auftretende Differenzen müssen die ÜNB sog. Regelenergie vorhalten und einsetzen. Der entscheidende Grund für die heutige Festlegung ist, dass die Kosten für diese Systemdienstleistungen knapp 50 Prozent der gesamten Netzkosten der Übertragungsebene umfassen und starken Veränderungen unterliegen. "Die Kosten für Systemdienstleistungen können im Zeitablauf und innerhalb der Regulierungsperiode stark schwanken. Allerdings gehen wir davon aus, dass die Netzbetreiber erhebliche Kostensenkungen erreichen können. Ermöglicht werden diese z. B. durch eine einheitliche Ausregelung der Übertragungsnetze sowie eine intelligente Beschaffung der benötigten Regelenergie", erklärte der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth. Zukünftig wird der in den Erlösobergrenzen anerkannte Betrag für die Systemdienstleistungen jedes Jahr an die Entwicklung der Marktpreise angepasst und dann um 1,25 Prozent reduziert. Darüber hinaus werden dem jeweiligen ÜNB in Form eines Bonus-Malus-Systems zusätzliche Anreize gesetzt, seine Kosten zu senken. Von jeder Überschreitung des festgelegten Zielwerts trägt dieser 25 Prozent der Mehrkosten, von jeder Unterschreitung darf er 25 Prozent der Einsparungen behalten. Die verbleibenden Mehr- oder Minderkosten fließen in die Erlösobergrenze ein. "Unsere Festlegung bietet den ÜNB Planungssicherheit, eine angemessene Kostenerstattung und Anreize zu effizientem Verhalten. Die zukünftig geltenden Regelungen machen Investitionen in die Übertragungsnetze noch interessanter. Mit der Genehmigung von Investitionsbudgets und der heutigen Festlegung herrscht jetzt in zwei großen Kostenbereichen langfristig Klarheit auch für Investoren", betonte Kurth. "Zudem profitiert der Verbraucher von dem neuen Anreizsystem, da ihm Kostensenkungen zu Gute kommen." Die neuen Regelungen gelten ab 2010 zunächst bis zum Ende der ersten Regulierungsperiode im Jahr 2013. Investitionsbudgets Offshore-Windparks20.11.2009 Offshore-Windparks in der Nordsee genehmigt Kurth: "Wichtiger Beitrag für die Sicherheit von Investitionen in erneuerbare Energien" Die Bundesnetzagentur hat heute wichtige Entscheidungen zur Versorgungsund Investitionssicherheit getroffen, indem sie erstmals Investitionsbudgets für den Netzanschluss von zwei Offshore-Windparks in der Nordsee genehmigt hat. Gegenstand der Genehmigungsentscheidungen sind zwei Projekte der transpower stromübertragungs gmbh. "Mit der Genehmigung der Investitionsbudgets sorgen wir für Rahmenbedingungen, die zu einer hohen Investitions- und Planungssicherheit beitragen. Die rechtzeitige Anbindung von Offshore-Windparks ist eine der wichtigen Aufgaben, um den Erfolg erneuerbarer Energien sicherzustellen. Die Bundesnetzagentur sieht sich hier den Zielen des Energiewirtschaftsgesetzes und den Klimazielen der Bundesregierung gleichermaßen verpflichtet", betonte der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth. Auf Grundlage der jetzt erteilten Genehmigungen kann die transpower stromübertragungs gmbh ihre Erlösobergrenze, die die Bundesnetzagentur im Rahmen der Anreizregulierung festgelegt hat, ab dem Jahr 2010 um die Kapitalkosten der genehmigten Investitionsprojekte anpassen. "Bereits mit der Veröffentlichung unseres Positionspapiers zur Anbindung von Offshore-Windkraft-Projekten wurde ein Baustein für eine zügige, effiziente und diskriminierungsfreie Realisierung von Offshore-Windparks gesetzt. Besonders in Zeiten, in denen Klimaschutzziele kontrovers diskutiert werden, ist es uns wichtig, mit den aktuellen Entscheidungen weitere positive Signale für die Sicherheit von Investitionen in erneuerbare Energien zu setzen und die widerstreitenden Interessen zwischen niedrigen Netzentgelten einerseits und notwendigen Netzinvestitionen für die Einspeisung erneuerbarer Energien andererseits in einen vernünftigen Ausgleich zu bringen. Die Netzbetreiber können jetzt auf sicherer Grundlage den Anforderungen an die Netze gerecht werden, die sich aus der gewünschten Förderung erneuerbarer Energien ergeben", sagte Kurth. Investitionsbudgets können auf der Grundlage der Anreizregulierungsverordnung von den Netzbetreibern für besonders bedeutende Vorhaben beantragt werden. Dabei handelt es sich z. B. um Investitionen, die notwendig sind, um neue Kraftwerke in das Netz einzubinden und den Abtransport von Energie aus erneuerbaren Quellen, insbesondere durch den Anschluss von Offshore-Windparks, zu ermöglichen. Die Netzanbindung für solche Windparks können Investitionskosten in bis zu dreistelliger Millionenhöhe verursachen. Insgesamt sind bei der Bundesnetzagentur in den Jahren 2008 und 2009 rd. 480 Anträge auf Genehmigung von Investitionsbudgets mit einem Volumen von ca. 13 Mrd. Euro gestellt worden. Der Großteil der beantragten Investitionen entfällt mit insgesamt rund 11 Mrd. Euro auf den Stromsektor. Hier liegt der größte Anteil mit rund 9 Mrd. Euro im Bereich der Übertragungsnetzbetreiber, wobei der Anteil der Offshore-Projekte rund 3 Mrd. Euro beträgt. Briefporti genehmigt18.11.2009 Briefporti für 2010 genehmigt Kurth: "Inlandsbriefpreise bleiben weiterhin stabil" Die Inlandsbriefporti der Deutschen Post AG (DP AG) bleiben im nächsten Jahr unverändert. Im Rahmen des Price-Cap-Verfahrens hat die Bundesnetzagentur heute die Entgelte der DP AG für Briefsendungen mit einem Gewicht bis 1.000 Gramm genehmigt. Der Antrag der DP AG hatte für das Inland keine Erhöhungen der Briefpreise vorgesehen. Für Auslandspost wurden für einzelne, selten nachgefragte Produkte Preisanhebungen beantragt. "Die Inlandsbriefpreise bleiben auch im Jahr 2010 stabil. Damit sind die Preise seit zwölf Jahren nicht erhöht worden. Vielmehr ist im Jahr 2003 sogar das Porto für den Standardbrief um einen Cent und das der Postkarte um sechs Cent gesenkt worden. Der Verbraucher muss sich aber darauf einstellen, dass ab 2010 einige Entgelte für Postsendungen ins Ausland angehoben werden", sagte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur, anlässlich der Bekanntgabe der Entscheidung in Bonn. Die DP AG hat auf die vollständige Ausschöpfung ihres Erhöhungsspielraums verzichtet und lediglich für einige Auslandsbriefsendungen einen Preisanstieg um etwa die Hälfte des Möglichen beantragt. Diesem Antrag hat die Bundesnetzagentur jetzt zugestimmt. Die Price-Cap-Formel ist im Jahr 2007 neu festgelegt worden und gilt bis Ende des Jahres 2011. Darin wurde der DP AG eine jährliche Produktivitätsfortschrittsrate von 1,8 Prozent auferlegt. Die vom Statistischen Bundesamt ermittelte Inflationsrate des Vorjahres wird dieser Produktivitätsfortschrittsrate gegenübergestellt. Daraus ergeben sich dann eventuelle Preisanpassungen. Die Genehmigung der Bundesnetzagentur schließt nicht die Entgelte für Beförderungsleistungen ein, die ab einer Mindesteinlieferungsmenge von 50 Briefsendungen gezahlt werden. Für diese Beförderungsleistungen, die vorrangig Geschäftskunden betreffen, muss sich die DP AG seit Wegfall der Exklusivlizenz am 1. Januar 2008 ihre Entgelte nicht mehr vorab genehmigen lassen. Sie unterliegen aber weiterhin einer nachträglichen Missbrauchskontrolle durch die Bundesnetzagentur. Die heutige Genehmigung ist bis zum 31. Dezember 2010 befristet. Aenderungen SNB und NBS widersprochen18.11.2009 Änderungen der Nutzungsbedingungen des Schienennetzes und der Serviceeinrichtungen widersprochen Kurth: "Rechte der Eisenbahnverkehrsunternehmen gestärkt" Die Bundesnetzagentur hat jetzt mit einer Entscheidung den wesentlichen Änderungen der Schienennetz-Benutzungsbedingungen (SNB) und der Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen (NBS) der DB Netz AG widersprochen. Die geplanten Veränderungen betrafen die Ausgliederung wichtiger Richtlinien. Diese bilden für die Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) eine stabile Grundlage vor allem für die Planung jeder einzelnen Zugfahrt sowie der langfristigen Investitionen in Personal und Fahrzeuge. Die Entscheidung der Bundesnetzagentur untersagt der DB Netz AG, die betreffenden Richtlinien aus den SNB und NBS zu entfernen. "Durch diese Entscheidung stärkt die Bundesnetzagentur die Rechte der Eisenbahnverkehrsunternehmen, indem sie einen einheitlichen Informationsstand aller Marktakteure über wettbewerbsrelevante technische Neuerungen gewährleistet", sagte der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth. Die SNB und NBS der DB Netz AG enthalten die Beschreibung der rechtlichen, betrieblichen und technischen Vorgaben für die Nutzung der Schienenwege und Serviceeinrichtungen. Diese Vorgaben sind in den "Konzernrichtlinien" der DB Netz AG zusammengefasst. Diese Richtlinien umfassen mehrere tausend Seiten und regeln detailliert den Betrieb. Die DB Netz AG wollte einen Großteil dieser Richtlinien aus den SNB und NBS streichen. Dies hätte kurzfristig einschneidende Änderungen möglich gemacht, den EVU wäre die Planungssicherheit entzogen und der Bundesnetzagentur eine effektive Überprüfung erschwert worden. Daher stimmte die Bundesnetzagentur ausschließlich der Herausnahme von Teilbereichen einzelner Richtlinien zu, die keinerlei Auswirkungen auf die EVU haben. Als Bestandteil der SNB und NBS müssen die Richtlinien und deren Änderungen mindestens ein Jahr vor Durchführung der Fahrten (Fahrplanwechsel jedes Jahr im Dezember) veröffentlicht werden. Zuvor haben die EVU Gelegenheit zu den Änderungen Stellung zu nehmen und der Bundesnetzagentur ist Gelegenheit zur Prüfung zu geben. Diese Prüfung verhindert Änderungen, die einzelne EVU benachteiligen. Eilentscheidung zu Schaltverteilern gewonnen16.11.2009 Bundesnetzagentur gewinnt Eilentscheidung zu Schaltverteilern Kurth: "Breitbandausbau in ländlichen Gebieten jetzt zügig vorantreiben" Das Verwaltungsgericht (VG) Köln hat einen gerichtlichen Eilantrag der Deutschen Telekom AG (DT AG) abgelehnt, mit dem sich das Unternehmen gegen die von der Bundesnetzagentur angeordnete Verpflichtung zur Errichtung sog. Schaltverteiler gewandt hatte. Gegen diese Anordnung der Bundesnetzagentur hatte die DT AG einstweiligen Rechtsschutz beantragt, der nunmehr abgelehnt wurde. Der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth, begrüßte die Entscheidung des VG Köln: "Wir haben jetzt hinreichende Klarheit und Sicherheit für alle investitionsbereiten Wettbewerber, die sog. weiße Flecken über einen Schaltverteiler erschließen wollen. Ich hoffe, dass die Deutsche Telekom die Schaltverteiler-Entscheidung der Bundesnetzagentur nunmehr unverzüglich und vollständig umsetzt. Gleichzeitig appelliere ich an sie, auf diese Weise gemeinsam mit den Wettbewerbern den Ausbau bisher nicht oder nur unzureichend versorgter Gebiete mit schnellen Internetanschlüssen zügig voranzutreiben und so ein wichtiges Anliegen der Breitbandinitiative der Bundesregierung umzusetzen." Die Bundesnetzagentur hatte Anfang März diesen Jahres eine erste Entscheidung bekannt gegeben, die Wettbewerbern der DT AG eine einfachere Erschließung und Versorgung "weißer Flecken" mit schnellen Internetanschlüssen ermöglichen soll. Danach muss die DT AG ihren Wettbewerbern den Zugriff auf die Teilnehmeranschlussleitung (TAL), die sog. "letzte Meile", auch an einem Schaltverteiler gewähren. Mit der Zugangsmöglichkeit zur TAL an einem Schaltverteiler verkürzt sich die Länge der Leitungen zwischen der aktiven Technik des Anbieters und dem Endkunden, wodurch eine Internetversorgung mit hoher Bandbreite erst möglich wird. Darüber hinaus wird durch die Bündelung der erforderlichen DSL-Technik an nur einem zentralen Punkt die Erschließung ländlicher Gebiete einfacher. Insbesondere entfallen die ansonsten notwendige Anbindung jedes einzelnen Kabelverzweigers und die dafür erforderlichen, aufwändigen Tiefbauarbeiten. Rahmenbedingungen Infrastrukturatlas04.11.2009 Bundesnetzagentur veröffentlicht Rahmenbedingungen für bundesweiten Infrastrukturatlas Kurth: "Fairer Kompromiss zwischen den berechtigten Interessen aller Beteiligten" Die Bundesnetzagentur hat heute die Rahmenbedingungen zur Nutzung des bundesweiten Infrastrukturatlasses veröffentlicht. Die Rahmenbedingungen legen fest, wie die Daten für den Infrastrukturatlas zukünftig übermittelt werden und wer zur Nutzung der Daten berechtigt ist. Sie sind das Ergebnis einer von der Bundesnetzagentur im Sommer durchgeführten Anhörung sowie zahlreicher Gespräche mit Vertretern von Unternehmen, Verbänden und der Länder. "Mit den vorliegenden Rahmenbedingungen haben wir eine wichtige Voraussetzung geschaffen, damit die Nutzung des Infrastrukturatlasses noch in diesem Jahr beginnen kann", erläuterte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur. "Insbesondere den im Rahmen der Anhörung geäußerten Sicherheitsbedenken wurde Rechnung getragen, indem z. B. die Abfrageberechtigung auf Vertreter der Länder, der Kreise sowie der kreisfreien Städte beschränkt ist." "Die Rahmenbedingungen stellen einen fairen Kompromiss zwischen den berechtigten Interessen der Beteiligten dar. Ich danke in diesem Zusammenhang allen Unternehmen, die sich bereits am Aufbau des Infrastrukturatlasses beteiligt haben und damit einen wichtigen Beitrag zum Breitbandausbau gerade auch in der Fläche leisten. Ich appelliere jetzt an die verbleibenden Unternehmen, uns ihre Daten auch zügig zur Verfügung zu stellen", sagte Kurth. Um ein noch höheres Maß an Rechtssicherheit in Bezug auf die bereitgestellten Daten zu erhalten, können Unternehmen auf Wunsch eine zusätzliche Vereinbarung mit der Bundesnetzagentur schließen. Gemeinsam mit Branchenvertretern hat die Bundesnetzagentur hierzu einen Mustervertrag erarbeitet und heute ebenfalls auf ihrer Internetseite veröffentlicht. Der Infrastrukturatlas ist eine Maßnahme der Breitbandstrategie der Bundesregierung, die das Ziel hat, die Versorgung der Bevölkerung mit Breitbandanschlüssen deutlich voranzutreiben. Durch Synergieeffekte beim Breitbandausbau soll die Versorgung der Bevölkerung mit Breitbandanschlüssen verbessert werden. In der Startphase wird die Bundesnetzagentur daher Anträge auf Nutzung des Infrastrukturatlasses aus Regionen mit sog. Weißen Flecken vorrangig bearbeiten. Abfrageberechtigte werden Informationen darüber erhalten, ob in ihrer Region Glasfaserleitungen, Leerrohre, Netzknotenpunkte, Richtfunkstrecken oder Senderstandorte liegen, die für den Aufbau neuer Breitbandnetze grundsätzlich mitgenutzt werden könnten, und wer der Eigentümer dieser Infrastruktur ist. Ab Dezember 2009 können die Abfrageberechtigten einen Antrag auf Nutzung des Atlasses bei der Bundesnetzagentur stellen, um anschließend die gewünschten Daten zu erhalten. Im Einvernehmen mit den Infrastrukturinhabern sollen die Abfrageberechtigten in einem weiteren Schritt die Möglichkeit erhalten, auch online auf die Daten zuzugreifen. Die Rahmenbedingungen sind auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de veröffentlicht. Nummerierungskonzept veroeffentlicht04.11.2009 Bundesnetzagentur veröffentlicht erstmalig Nummerierungskonzept Kurth: "Erhöhte Planungssicherheit und Stärkung des Verbraucherschutzes" Die Bundesnetzagentur hat heute erstmalig ein Nummerierungskonzept veröffentlicht. Das Konzept analysiert die Entwicklungen im Bereich der Telekommunikation und zeigt auf, welche Veränderungen im Bereich der Nummerierung vorgesehen sind. Dabei werden sämtliche Nummernarten betrachtet und alle Entwicklungen in einen Gesamtzusammenhang gestellt. Der Aufbau des Konzepts orientiert sich an Vorgaben der Telekommunikations-Nummerierungsverordnung. "Das vorgelegte Konzept schafft für die Betreiber von Telekommunikationsnetzen und die Anbieter von Telekommunikationsdiensten eine erhöhte Planungssicherheit. Gleichzeitig bedeutet es aber auch eine Stärkung des Verbraucherschutzes", betonte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur, anlässlich der Veröffentlichung des Nummerierungskonzepts. Bei einer Reihe von Nummernarten ist eine Veränderung der regulatorischen Vorgaben beabsichtigt. So ist z. B. bei Mehrwertdiensterufnummern vorgesehen, bereits vor der Nummernzuteilung seitens der Bundesnetzagentur verstärkt zu prüfen, ob eine rechtswidrige Nummernnutzung zu erwarten ist. Bei Mobilfunkkurzwahlnummern soll zwar die Verwaltung grundsätzlich bei den Mobilfunkanbietern verbleiben, es wird jedoch ein allgemeingültiger rechtlicher Rahmen angestrebt. Dieser soll die Vermarktung von Kurzwahldiensten vereinfachen, indem z. B. geregelt wird, dass ein Diensteanbieter eine ihm von einem Netzbetreiber zugeteilte Nummer grundsätzlich in allen Mobilfunknetzen nutzen kann. Durch den beabsichtigten Ausschluss von sog. Kettenzuteilungen wird der Verbraucherschutz gestärkt, da dies im Streitfall die Ermittlung des Diensteanbieters erleichtert. Das Nummerierungskonzept 2009 ist auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de veröffentlicht. Zukünftig wird jährlich ein Nummerierungskonzept herausgegeben. |