Eisenbahninfrastruktur05.01.2010 Maßstäbe für Mitteilungen über beabsichtigte Änderungen oder Neufassungen von Nutzungsbedingungen festgelegt Kurth: "Vorgaben schaffen Rechtssicherheit für Eisenbahninfrastrukturinhaber" Die Bundesnetzagentur hat jetzt gegenüber der DB Netz AG verbindliche Maßstäbe für Mitteilungen über beabsichtigte Änderungen oder Neufassungen von Nutzungsbedingungen für Schienenwege und Serviceeinrichtungen festgelegt. Diese beinhalten Anforderungen an die Form und den Inhalt der Mitteilungen einschließlich der Entgeltlisten. "Wir haben in der Vergangenheit feststellen müssen, dass Mitteilungen von Eisenbahninfrastrukturunternehmen über beabsichtigte Änderungen oder Neufassungen ihrer Nutzungsbedingungen häufig erhebliche Defizite aufwiesen. Dies betraf sowohl den Umfang als auch die Detailschärfe der Mitteilungen. Damit wurde die Überprüfung der Änderungen durch die Bundesnetzagentur erheblich erschwert. Die Gefahr bestand, dass solche Unklarheiten letztlich zu Lasten des Wettbewerbs auf der Schiene gingen", sagte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur. "Um derartige Probleme zukünftig zu vermeiden, haben wir verbindliche Anforderungen definiert. Der heutigen Entscheidung gegenüber der DB Netz AG kommt eine Vorbildfunktion zu. Sie schafft auch für alle anderen Infrastrukturinhaber Rechtssicherheit." Betreiber von Schienenwegen und Serviceeinrichtungen müssen der Bundesnetzagentur beabsichtigte Änderungen oder Neufassungen ihrer Nutzungsbedingungen und der Entgeltlisten für die Eisenbahninfrastruktur vorlegen. Die Bundesnetzagentur überprüft die beabsichtigten Änderungen oder Neufassungen innerhalb von vier Wochen und kann widersprechen, sollten diese mit den Vorschriften des Eisenbahnrechts über den Zugang zu Eisenbahninfrastruktur nicht übereinstimmen. Weitere Informationen zur Entscheidung sind auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur zu finden. |