(0)181

Rufnummernblöcke für Internationale Virtuelle Private Netze (IVPN) belegen den Teilbereich (0) 181 des nationalen Nummernraums für öffentliche Telefonnetze.

Antragsberechtigt sind beliebige Gruppen natürlicher oder juristischer Personen, die über mindestens eine Lokation im Inland und im Ausland verfügen.

Zuteilungsverfahren für Rufnummern für Internationale Virtuelle Private Netze Amtsblatt Nr. 19 Mitteilung Nr. 665/2007 v. 26.09.2007, Download unten 

Strukturierung und Ausgestaltung des Nummernbereichs für Internationale Virtuelle Private Netze Amtsblatt Nr. 19, Verfügung Nr. 57/2007 v. 26.09.2007, Download unten

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