Rufnummerngasse für Dialer

Zur besseren Identifizierung dürfen seit dem 14.12.2003 Anwählprogramme, die Verbindungen zu entgeltpflichtigen Mehrwertdiensterufnummern herstellen, nur noch über die Rufnummerngasse (0)900 9 angeboten werden. Dialer in anderen Rufnummerngassen sind rechtswidrig.

Bei nicht registrierten Dialern besteht nach Rechtsauffassung der Bundesnetzagentur keine Zahlungsverpflichtung.

Wenn Sie sicher sind, dass Sie keine Dialer anwählen möchten, können Sie die Rufnummerngasse (0)900 9 bei Ihrem Netzbetreiber sperren lassen. Sollte sich dann trotzdem ein Dialer einwählen, so kann sich dieser nur illegal aus einer anderen Rufnummerngasse eingewählt haben und es besteht somit keine Zahlungsverpflichtung.

Hinweis:
Die Dialerdatenbank der Bundesnetzagentur enthält für Recherchen weiterhin die Rufnummern der vor dem 14.12.2003 registrierten Dialer aus den bis zum 13.12.2003 zulässigen Rufnummergassen: (0)190  /(0)900 1  /(0)900 3 und  /(0)900 5.

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