Einzelverbindungsnachweis

Was Sie selbst tun können

Zur besseren Rechnungskontrolle empfiehlt Ihnen die Bundesnetzagentur die Beauftragung eines ungekürzten Einzelverbindungsnachweises (EVN) für ihre Telefonrechnung bei dem Anbieter, bei dem Sie Ihren Telefonanschluss haben. Der Einzelverbindungsnachweis ermöglicht es grundsätzlich nachzuvollziehen, welche einzelnen Rechnungsteilbeträge auf welche Verbindung Ihres Anschlusses zu welcher Rufnummer und zu welcher Zeit zurückzuführen sind. Die Einzelheiten darüber, welche Angaben in der Regel mindestens für einen Einzelverbindungsnachweis erforderlich und in welcher Form diese zumindest zu erbringen sind, regelt die Bundesnetzagentur. Weitere Informationen und Erklärungen zu Aufbau und Form des ungekürzten Einzelverbindungsnachweises finden Sie auf der Internetseite der Bundesnetzagentur.
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