EinzelverbindungsnachweisWas Sie selbst tun können
Zur besseren Rechnungskontrolle empfiehlt Ihnen die
Bundesnetzagentur die Beauftragung eines ungekürzten
Einzelverbindungsnachweises (EVN) für ihre Telefonrechnung bei
dem Anbieter, bei dem Sie Ihren Telefonanschluss haben. Der
Einzelverbindungsnachweis ermöglicht es grundsätzlich
nachzuvollziehen, welche einzelnen Rechnungsteilbeträge auf
welche Verbindung Ihres Anschlusses zu welcher Rufnummer und zu
welcher Zeit zurückzuführen sind. Die Einzelheiten darüber,
welche Angaben in der Regel mindestens für einen
Einzelverbindungsnachweis erforderlich und in welcher Form diese
zumindest zu erbringen sind, regelt die Bundesnetzagentur.
Weitere Informationen und Erklärungen zu Aufbau und Form des
ungekürzten Einzelverbindungsnachweises finden Sie auf der
Internetseite der Bundesnetzagentur.
|