Frauenfußball WM 2010FIFA U-20-Frauen-Weltmeisterschaft Deutschland
2010
Frequenzzuteilungsverfahren Basierend auf § 55 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) bedarf jede in Deutschland genutzte Frequenz einer Frequenzzuteilung. Diese erfolgt - soweit keine Allgemeinzuteilung besteht - durch Einzelzuteilung der Bundesnetzagentur. Für kurzzeitige Frequenznutzungen im Rahmen der FIFA U-20-Frauen-Weltmeisterschaft Deutschland 2010 erfolgt die Zuteilung in einem vereinfachten Verfahren. Weitere Informationen zum Thema Kurzzeitfrequenznutzungen finden Sie hier. Frequenzanträge sind unter Verwendung des offiziellen Formblatts (siehe weiter unten) per FAX und wenn möglich zusätzlich per E-Mail an folgende Adresse zu senden:
Bundesnetzagentur
FAX: +49 (0) 6131 18 5657
Derzeit werden im Rahmen einer Kurzzeitfrequenzzuteilung an einem Nutzungsort für die erste zugeteilte Frequenz/Kanal eine Gebühr von 130 € und für jede weitere Frequenz/Kanal eine Gebühr von 50 € erhoben.
Anträge sind bis spätestens 1. Juni 2010 einzureichen. Später eingehende Anträge werden nachrangig behandelt. Eine Beantwortung vor Beginn der Veranstaltung kann für verspätet eingehende Anträge nicht zugesichert werden. Anträge auf kurzzeitige Nutzung von Frequenzen im Rahmen der FIFA U-20-Frauen-Weltmeisterschaft Deutschland 2010 sind unter Verwendung folgender Antragsformblätter einzureichen.
Anzeige von Frequenznutzungen und Kennzeichnung von Sendeanlagen Für eine effektive und störungsfreie Frequenznutzung währen der FIFA U-20-Frauen-Weltmeisterschaft Deutschland 2010 ist es erforderlich, das auch alle Frequenznutzungen die im Rahmen bereits bestehender Frequenzzuteilungen oder aber einer Allgemeinzuteilung genutzt werden sollen, bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen; Referat 223; Canisiusstrasse 21; 55122 Mainz bis zum 01. Juni 2010 anzuzeigen. Dies gilt für den Zeitraum vom 01. Juni. – 01. August 2010 und einen Umkreis von 10 km um die Stadien Die Bundesnetzagentur wird Ihnen dann mitteilen, ob die Nutzung in genanntem Zeitraum möglich ist.
Hinweis:
In einigen Frequenzbereichen können keine kurzzeitigen Frequenznutzungen zugeteilt werden. Diese können folgender Liste entnommen werden: Weiterhin gibt es Frequenznutzungen, für die eine
Allgemeinzuteilung vorliegt und keine gesonderte
Frequenzzuteilung erforderlich ist, aber zur Nutzung angezeigt
werden müssen. Diese Frequenzen sind in folgender Liste
zusammengefasst:
Überprüfung der verwendeten Geräte In den Stadien und im direkten Umfeld (ca. 1 km) werden alle Geräte, die auf der Grundlage einer Einzelzuteilung betrieben werden, einer Überprüfung durch die Bundesnetzagentur unterzogen und anschließend gekennzeichnet ("Sticker"). Jedem Gerät, das nicht in einwandfreiem technischem Zustand ist oder für das keine Frequenzzuteilung (Kurzzeit-, Einzel- oder Allgemeinzuteilung) vorliegt, wird die Kennzeichnung verweigert und der Betrieb untersagt. Die Überprüfung erfolgt durch Vertreter der Bundesnetzagentur. Diese finden Sie im Broadcast Compound oder im Media Center. |