Verbraucherservice TelekommunikationDer Verbraucherservice der Bundesnetzagentur hat sich seit der Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes zur zentralen Anlaufstelle für Endkunden entwickelt. Er bietet Endkunden, die allgemeine Informationen zum Telekommunikationsmarkt wünschen oder die Schwierigkeiten mit ihren Telekommunikationsanbietern haben, Hilfe an. Kontakt Die speziellen Endkundenrechte für den Bereich Telekommunikation sind im Telekommunikationsgesetz -zuletzt geändert durch das Erste Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und des Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln vom 29. Juli 2009 (vergl. Anlage 1) - festgelegt. Eine Verbraucherbroschüre gibt einen ersten Überblick über die Endkundenrechte. Weiterhin haben wir für Sie Informationen zu aktuell interessierenden Themen zusammengestellt. Bei der Bundesnetzagentur können Sie im Streitfall einen formellen Antrag auf Durchführung eines Schlichtungsverfahrens (kostenpflichtig) stellen. Hierfür ist eine Schlichtungsstelle für den Bereich Telekommunikation eingerichtet. Diese kann von den Endkunden zur Streitbeilegung angerufen werden. |