InternationalesDie Bundesnetzagentur ist zum einen selbst Mitglied in verschiedenen europäischen und internationalen Organisationen (§ 140 Satz 2 TKG). Zum anderen arbeitet sie im Auftrag des BMWi in zahlreichen europäischen und internationalen Organisationen und deren Fachgremien mit (§ 140 Satz 1 TKG). In den Bereichen Telekommunikation und Energiewirtschaft wird die Zusammenarbeit mit vorrangig europäischen Regulierungsbehörden und der Europäischen Kommission, aber auch mit supranationalen Organen und Organisationen zentral von der Stabsstelle "Internationale Koordinierung" gelenkt. In den Bereichen Post und Eisenbahnen fällt dies in den Aufgabenbereich der entsprechenden Abteilungen bzw. Fachreferate. |