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Datenmeldepflicht gemäß REMIT: 2. Phase startet am 7. April 2016

Seit dem 7. April 2016 müssen Marktteilnehmer alle außerhalb von organisierten Marktplätzen getätigten Energiegroßhandelsgeschäfte an ACER melden. Diese 2. Phase der Datenmeldepflicht gemäß REMIT betrifft sowohl Standard- als auch Nicht-Standardverträge. Damit wird die bereits seit dem 7. Oktober 2015 geltende Datenmeldepflicht für Standardverträge über an organisierten Marktplätzen getätigte Energiegroßhandelsgeschäfte erweitert.

Je nach Vertragsart gelten unterschiedliche Meldefristen. Standardverträge über die Versorgung mit Strom oder Erdgas müssen spätestens am Arbeitstag nach dem Abschluss an ACER gemeldet werden. Dies gilt unabhängig davon, ob der Vertrag an einem organisierten Marktplatz oder bilateral abgeschlossen wird. Nicht-Standardverträge sind hingegen erst spätestens einen Monat nach Abschluss an ACER zu melden.

Verträge, die vor dem 7. April 2016 abgeschlossen wurden und noch weiterhin bestehen, sind an ACER binnen 90 Tagen ab diesem Datum zu melden (sogenanntes backloading).

Meldefristen

VertragsartZu meldende Informationen*Meldefrist
Standardvertrag über die Versorgung mit Strom oder ErdgasTabelle 11 Arbeitstag
Nicht-Standardvertrag über die Versorgung mit Strom oder ErdgasTabelle 21 Monat
Nicht-Standardvertrag über den Transport von StromTabelle 31 Monat
Nicht-Standardvertrag über den Transport von ErdgasTabelle 41 Monat
Ausführungen eines Nicht-Standardvertrags, bei dem mindestens ein klar definierter Preis und eine klar definierte Menge spezifiziert wurdenTabelle 11 Monat

* gemäß Tabellen im Anhang der REMIT-Durchführungsverordnung

Weitere Informationen zur Datenmeldung finden Sie im REMIT-Portal von ACER.

Außerdem müssen nun auch weitere Fundamentaldaten an ACER gemeldet werden. Für Marktteilnehmer betrifft dies vor allem Daten zu eingespeicherten Gasmengen. Diese müssen seit dem 7. April 2016 täglich an ACER übermittelt werden. Weitere Fundamentaldaten werden unabhängig von den einzelnen Marktteilnehmern gemeldet. So sind beispielsweise die Speicher- bzw. Netzbetreiber für die Übermittlung von Daten zu Gasspeicheranlagen und Nominierungsdaten zuständig. 

Marktteilnehmer mit Sitz in Deutschland müssen sich rechtzeitig bei der Bundesnetzagentur registrieren, bevor sie meldepflichtige Transaktionen abschließen. Weitere Informationen zur Registrierung, insbesondere ein Handbuch zum Ablauf des Registrierungsvorgangs in deutscher Sprache, sowie den Zugang zum Registrierungsportal CEREMP finden Sie im REMIT Informationsportal der Bundesnetzagentur.

Stand: 07.04.2016