Än­de­rung der Bank­ver­bin­dung der Bundesnetzagentur

Ab 09.10.2025 müssen Zahlungsdienstleister in EU-Ländern vor der Ausführung einer SEPA-Überweisung oder einer SEPA-Echtzeitüberweisung eine Empfängerüberprüfung durchführen, die als IBAN-Namensabgleich oder Verification of Payee (VoP) bezeichnet wird. Für eine positive Empfängerprüfung ist daher bei Zahlungen an die Bundesnetzagentur die Bundeskasse als Kontoinhaber anzugeben.

 

Die vollständige Bankverbindung lautet:

Kontoinhaber: Bundeskasse
IBAN DE08 7500 0000 0075 0010 07
Dt. Bundesbank – Filiale Regensburg
MARKDEF1750

 

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