Änderung der Bankverbindung der Bundesnetzagentur
Ab 09.10.2025 müssen Zahlungsdienstleister in EU-Ländern vor der Ausführung einer SEPA-Überweisung oder einer SEPA-Echtzeitüberweisung eine Empfängerüberprüfung durchführen, die als IBAN-Namensabgleich oder Verification of Payee (VoP) bezeichnet wird. Für eine positive Empfängerprüfung ist daher bei Zahlungen an die Bundesnetzagentur die Bundeskasse als Kontoinhaber anzugeben.
Die vollständige Bankverbindung lautet:
Kontoinhaber: Bundeskasse
IBAN DE08 7500 0000 0075 0010 07
Dt. Bundesbank – Filiale Regensburg
MARKDEF1750
IBAN DE08 7500 0000 0075 0010 07
Dt. Bundesbank – Filiale Regensburg
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