Ei­ne Zen­sur fin­det nicht statt

Ist der Digital Services Act der EU ein Zensurinstrument? Nein, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur – und verteidigt im WELT-Gastbeitrag Meldestellen und Trusted Flagger. Sogar Donald Trump habe ein ähnliches Gesetz verabschiedet.

Stellen Sie sich vor: Sie haben ein Unternehmen. Eines Tages erscheint in der örtlichen Zeitung ein Artikel. Darin werden Sie beleidigt, es wird ihre geschäftliche Verlässlichkeit und Kreditwürdigkeit infrage gestellt, und Sie werden bedroht. Unsere Rechtsordnung hilft Ihnen dabei, dass dies richtiggestellt und künftig unterlassen wird. Es ist kein Problem, mit der Zeitung und dem Autor der Aussagen in Kontakt zu treten und Ihre Interessen durchzusetzen. Auch mit Hilfe des Staates. Der kann in geordneten Verfahren sogar zum Ergebnis kommen, dass die Aussagen strafbar sind. Dafür gibt es einen demokratisch festgelegten Rechtsrahmen und unzählige gerichtliche Entscheidungen. Diese wägen die Meinungsfreiheit, die hier berührt sein könnte, mit Ihren Rechten ab.

Viel Beschwerde, kein Ergebnis

Stellen Sie sich nun folgende Anpassung des Szenarios vor: Die beleidigenden, rufschädigenden und bedrohenden Aussagen finden sich in einem Post auf einer Online-Plattform. Sie versuchen mit der Plattform und dem Inhaber des Accounts in Kontakt zu treten um den Post entfernen zu lassen. Auf der Plattform finden Sie keine Information zu dem Inhaber des Accounts oder zu einem Ansprechpartner bei der Plattform. Auf einer versteckten Unterseite im Kleingedruckten Finden Sie schließlich die Möglichkeit, einen Post zu melden. Das tun Sie. Sie müssen viele Male klicken und ausführliche Angaben machen. Es passiert erstmal: nichts. Sie schicken einen Brief ins Ausland, wo die Plattform ansässig ist. Es passiert: nichts. Auf die Anzeige, die Sie bei der Polizei erstattet haben, bekommen Sie nach drei Wochen eine Nachricht der Staatsanwaltschaft: Der mutmaßliche Täter konnte nicht ermittelt werden. Inzwischen meldet sich Ihre örtliche Sparkasse, die Ihr Unternehmen finanziert und fragt, was da denn los sei. Der Post wird inzwischen vielfach geteilt und mit weiteren Beleidigungen und Bedrohungen angereichert. Nach einiger Zeit meldet sich die Plattform: Ihrer Beschwerde könne nicht stattgegeben werden, da der Post nicht den Gemeinschaftsrichtlinien widerspreche. Außerdem hätten Sie nicht den richtigen Paragrafen des Strafgesetzbuches zitiert. Zu allem Überfluss wird nun Ihr Account bei der Plattform gesperrt. Ohne Begründung. Sie beschweren sich. Es passiert: nichts.

Wer ist haftbar?

In vergleichbaren Situationen finden sich immer wieder Bürgerinnen und Bürger. Online-Plattformen genießen seit jeher ein Haftungsprivileg. Das bedeutet, dass sie nicht für Inhalte oder Produktangebote verantwortlich sind, die ihre Nutzer online stellen, solange sie keine Kenntnis davon haben, dass der Inhalt illegal ist. Dieses Grundprinzip ist durch viele Gerichtsurteile bestätigt. Es ist auch als zentrale Regelung des Digital Services Act (DSA) in europäisches Recht gegossen. Der DSA verbietet es den EU-Mitgliedstaaten sogar ausdrücklich, Plattformen ein generelles Monitoring von Inhalten aufzuerlegen. Diese große Freiheit ist sicher entscheidend für den umfassenden Erfolg von Plattformen, seien es soziale Netzwerke oder Marktplätze. Außerdem ist sie Garant der Meinungsfreiheit. Wären die Plattformen von vornherein haftbar, würden sie allein aus geschäftlicher Vorsicht sehr viele Inhalte erst gar nicht veröffentlichen. Darunter auch völlig legale Meinungsäußerungen.

Meinungsfreiheit bis zur Strafbarkeit

Der DSA legt weitere Dinge fest, die man als selbstverständlich annehmen sollte. Online-Plattformen müssen Ansprechpartner angeben. Sie müssen für vermutete illegale Inhalte und Produkte unkomplizierte Meldewege schaffen. Sie müssen ihre Entscheidungen, zum Beispiel Account-Sperren oder die Löschung von Posts begründen. Sie müssen Beschwerden ermöglichen. Eines legt der DSA aber nicht fest: Er bestimmt nicht, was ein illegaler Inhalt oder ein illegales Produkt ist. Das ist und bleibt der nationalen Gesetzgebung vorbehalten. Es gelten online genau die Regeln, die offline seit jeher gelten. Der DSA ändert an der Meinungsfreiheit in Deutschland nichts. Diese ist durch das Grundgesetz garantiert. Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten. Das ist ein hohes Gut. Die Meinungsfreiheit ist aber nicht grenzenlos. Sie findet ihre Schranken, wenn andere Rechte oder die Menschenwürde verletzt werden. Das kann zum Beispiel der Fall sein bei strafbarerer Beleidigung, Verleumdung, Volksverhetzung, Holocaustleugnung und Aufrufen zu Gewalt. Desinformation und Hass sind hingegen nicht verboten, solange sie die Grenze einer strafbaren Äußerung nicht überschreiten. Andere Ansichten müssen alle Seiten aushalten im demokratischen Diskurs – auch wenn sie unbequem sind. Das gilt in besonderem Maß auch für Verantwortliche in Politik und Verwaltung. Im Übrigen haben auch die USA eine Rechtstradition, die illegale Inhalte kennt, wie Bedrohung, Verleumdung oder Betrug. Zum Beispiel hatte die First Lady, Melania Trump, 2024 die Schirmherrschaft über ein Gesetz, den Take-It-Down Act, der Plattformen verpflichtet, echte und falsche intime Bilder, die nicht einvernehmlich veröffentlicht wurden, schnell zu entfernen. Hieran erinnere ich auch vor dem Hintergrund der aktuellen Debatte um die KI „Grok“ der Plattform X.

Vertrauenswürdige Hinweisgeber

Der DSA verbessert die Verfahren, nach denen Bürgerinnen und Bürger ihre Rechte im digitalen Raum durchsetzen können. Dazu gehört auch die Zertifizierung sogenannter Trusted Flagger. Das sind unabhängige Stellen, die Inhalte an Plattformen melden, bei denen ein begründeter Verdacht besteht, dass sie illegal sind. Trusted Flagger können hingegen keine Inhalte unterhalb der Schwelle einer vermuteten Rechtswidrigkeit melden. Die Sachkenntnis von Trusted Flaggern ist von der Bundesnetzagentur zertifiziert. Sie arbeiten damit aber nicht im staatlichen Auftrag. Vielmehr müssen sie transparent über ihre Tätigkeit berichten. Wenn die Bundesnetzagentur von Online-Plattformen informiert wird, dass die Meldungen eines Trusted Flaggers zu oft mangelhaft sind, kann und wird sie den Status suspendieren und nach einer Untersuchung wieder entziehen. 

Die Plattformen müssen aber zeitnah und vorrangig über die Meldung der Trusted Flagger entscheiden. Das entbindet die Plattformen in keiner Weise von der eigenen Verantwortung, die Illegalität eines Inhalts oder Produktes zu prüfen. Über 99% der Moderationsentscheidungen (also welche Posts wo und wie gezeigt werden oder gelöscht werden) sind von den Plattformen selbst veranlasst. Nur der kleine Rest beruht auf Meldungen. Auch vor dem DSA gab es schon Organisationen mit der Funktion eines Hinweisgebers. Mit diesen haben die Plattformen freiwillig zusammengearbeitet. 

Letztlich machen Trusted Flagger also nichts anderes, als Sie selbst als Nutzer auch tun würden, um Ihre Rechte gegenüber einer Plattform durchzusetzen. Nur mit einer höheren Erfolgschance. Daher können Trusted Flagger Sie als Nutzer auch dabei unterstützen, Ihr Recht durchzusetzen. Was illegal ist, entscheiden weder Trusted Flagger noch die Bundesnetzagentur. Auch ordnen weder Trusted Flagger noch die Bundesnetzagentur die Entfernung von Inhalten an oder ahnden die unzulässige Entfernung von Inhalten.

Wichtig ist auch, dass Betroffene sich gegen die Entscheidungen der Plattformen zur Wehr setzen können. Zum einen sieht der DSA unabhängige Streitbeilegungsstellen vor, die zwischen Nutzern und Plattformen vermitteln. Kostenlos für den Betroffenen. Zum anderen können Nutzer sich an die Gerichte wenden. Denn nur Gerichte entscheiden verbindlich und abschließend in einem rechtsstaatlichen Verfahren darüber, ob Inhalte oder Produkte erlaubt oder illegal sind.

Wir werden uns alle nur dann sicher im virtuellen Raum bewegen und äußern können, wenn wir darauf zählen können, dass das, was offline selbstverständlich ist, auch online gilt. Dass eine Plattform nicht eine kafkaeske Blackbox ist, die Ihre Rechte ignoriert. Denn das schadet den Grundrechten und bedroht die Meinungsfreiheit. Der DSA ist ein Instrument, um die Meinungsfreiheit zu schützen. 

Man kann den DSA natürlich auch anders bewerten – das ist Meinungsfreiheit. Über Fakten aber sollten wir nicht streiten. Und Fakt ist, dass der DSA kein Zensurinstrument ist. Das wäre nur richtig, wenn er online andere Maßstäbe anlegen würde, als offline gelten. Das ist nicht der Fall. Und er schafft auch keine Kompetenzen für Behörden, über Inhalte zu entscheiden. Das bleibt Sache der Gerichte. Man kann und sollte über den DSA diskutieren. Aber es wäre ein Fortschritt, wenn man sich auf den Grundsatz verständigen kann, dass das, was offline illegal ist, auch online illegal sein sollte.

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