Net­ze ver­bin­den Men­schen.

Die Bundesnetzagentur schützt beide.

Verbraucherschutz

Wer eine Briefmarke aufklebt, einen Handyvertrag abschließt, über einen Glasfaseranschluss oder eine Photovoltaikanlage nachdenkt oder am Black Friday auf Schnäppchenjagd geht – betritt das Terrain der Netzagentur. Deshalb ist die Definition des Präsidenten passend. Verbraucherschutz ist allerdings nicht nur eine Definition, sondern vielmehr noch ein Ziel.

"Verbraucherschutz bedeutet für uns, den Menschen sehr konkret zu helfen. Die Gesetze, die dem zu Grunde liegen, sind in den vergangenen Jahren immer feiner ausgestaltet worden", sagt Fiete Wulff, Pressesprecher der Behörde. Als erstes fällt ihm der große Themenkomplex rund um den Rufnummernmissbrauch und die unerlaubte Telefonwerbung ein. "Fax-Spam, SMS-Spam, Ping-Anrufe, unerlaubte Telefonwerbung: alles hässliche Praktiken, die darauf zielen, den Menschen das Geld aus der Tasche zu ziehen." Sie zu verfolgen ist Aufgabe der Bundesnetzagentur. "Wichtig ist, einen ständigen Ermittlungsdruck aufrechtzuerhalten, um das so weit wie möglich einzudämmen. Wir beobachten immer neue Spielarten dieser illegalen Praktiken. Für uns heißt das, wachsam zu bleiben und Verstöße konsequent zu verfolgen", betont Wulff. Eine weitere Aufgabe ist der Kundenschutz. Viele Menschen ärgern sich, wenn Pakete nicht pünktlich ankommen, beschädigt sind oder sogar verloren gehen. Und wenn Beschwerden bei der Post nicht zum gewünschten Ziel führen. Hier kommt die Bundesnetzagentur ins Spiel. Für solche Fälle bietet sie eine Schlichtung an, die für Kundinnen und Kunden eine gute Lösung findet. Eine solche Schlichtung gibt es auch für den Bereich der Telekommunikation.

Ein aktuelles Beispiel zeigt, wie sich die Regelungen im Sinne des Verbrauchers weiterentwickeln: Am 1. Dezember 2021 trat das neue Telekommunikationsgesetz (TKG) in Kraft. Es stärkt die Rechte der Kundinnen und Kunden von Internet- und Mobilfunkanbietern. Verbraucherschutz im klassischen Sinne also. Fiete Wulff, Pressesprecher der Behörde, fasst das wichtigste zusammen: "Das neue Gesetz stärkt die Rechte des Verbrauchers. Jeder kann nun einen Vertrag, der sich automatisch verlängert hat, mit einer Frist von einem Monat kündigen. Das verändert wirklich viel. Ich persönlich habe oft vergessen, meinen Vertrag zu kündigen. Und dann war ich um ein weiteres Jahr gebunden." Als zweiten wichtigen Punkt nennt Wulff die neuen Regeln zur Entstörung. Sie betreffen Telefon, Mobilfunk und Internet. "Es gibt jetzt einen gesetzlichen Anspruch auf Beseitigung der Störung. Wenn die nicht behoben wird, kann man eine Ausfallentschädigung verlangen." Bei der dritten wichtigen Änderung kommt die Kompetenz der Bundesnetzagentur vielleicht am meisten zum Tragen. Es geht um das Minderungsrecht. Fiete Wulff: "Wenn die vertraglich vereinbarte Leistung nicht ankommt, kann ich als Kunde den monatlichen Preis gegenüber meinem Anbieter mindern oder den Vertrag außerordentlich kündigen." Ist also die Internetverbindung langsamer als vertraglich vereinbart, können die Kund*innen einen Teil des Preises zurückverlangen. Im Gesetz heißt es: Voraussetzung ist eine erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichung. Hier hat die Bundesnetzagentur Regeln festgelegt, wann das zutrifft. Außerdem stellt die Behörde eine Desktop-App zur Verfügung, mit der Verbraucher*innen und Verbraucher den Nachweis führen können, dass ihr Anschluss nicht leistet, was vereinbart wurde. "Dieses Tool ist nicht schwer zu bedienen", sagt der Pressesprecher, "die App leitet einen durch die Messung. Zum Schluss erhalte ich eine Protokoll, das mir sagt, ob ich einen Minderungsanspruch geltend machen kann. Melden Sie sich mit dem Messprotokoll direkt bei Ihrem Provider und fordern Sie Ihr Recht ein", wendet sich Fiete Wulff direkt an die Verbraucherinnen und Verbraucher. Das neue TKG ist voll mit neuen Regelungen, die die Rechte der Kunden und Kundinnen stärken: www.bundesnetzagentur.de/kundenschutz-aktuell.

Auf der Website der Netzagentur findet sich ganz weit oben das Verbraucherportal: www.bnetza.de/verbraucherportal. Hier ist nicht nur klar und übersichtlich erklärt, was das neue TKG mit sich bringt. Für jeden Sektor gibt es einen Bereich, in dem sich die Menschen über ihre Rechte und Möglichkeiten informieren können. In dem sie gewarnt werden vor Tricks, Wucher und Betrügereien. In dem sie erfahren, wie sie sich beschweren können und was die Pflichten ihrer Anbieter sind. All diese Informationen entstammen Gesetzestexten, die nur Juristen verstehen. Auf den Seiten des Verbraucherportals sind sie so aufbereitet, dass alle sie verstehen können und so zu kompetenten Verbraucherinnen und Verbrauchern werden.

Mit Netzen hat das alles auf den ersten Blick nicht viel zu tun. Und doch: Netze schaffen Verbindungen: zwischen einem Telefon und dem anderen. Zwischen einem Stromerzeuger und einem Haus, das ständig Energie braucht. Zwischen Briefkasten und Empfänger. Zwischen Bildschirm und Onlinehändler. All diese Netze sind kein Selbstzweck, sondern dienen den Menschen. Wir nennen sie Verbraucher – und schützen sie.

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