Nach­weis Min­der­leis­tung leicht ge­macht

Sie bekommen im Mobilfunk nicht die versprochene Datenrate? Mit einer neuen App können Sie es beweisen – und sich auf Ihr Recht berufen.

Eine Frau legt ihre Hände auf einen Heizkörper.

Haben Sie das Gefühl, Ihr mobiles Internet leistet nicht, was Ihr Anbieter zugesichert hat? Sie zahlen für Ihren Mobilfunkvertrag. Aber wenn Sie online gehen, hakt die Verbindung – und zwar regelmäßig. In der Fachsprache heißt das „Minderleistung“. Ist eine solche nachweisbar, steht Ihnen als Verbraucherin oder Verbraucher ein sogenanntes „Minderungsrecht“ oder „Sonderkündigungsrecht“ Ihres Vertrags zu. Das heißt, Sie können für weniger erbrachte Leistung auch weniger zahlen. Oder von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, also Ihren Vertrag früher kündigen als es die vertraglich festgelegte Frist besagt.

Die Bundesnetzagentur hat Mitte April eine Allgemeinverfügung veröffentlicht. Und seit dem 20. April gibt es eine App, mit der Sie prüfen und nachweisen können, ob die Qualität ihres Mobilfunk-Internetzugangs erheblich von dem abweicht, was im Vertrag als geschätzte maximale Geschwindigkeit vereinbart worden ist. 

Die App ist nutzerfreundlich gestaltet und führt Sie durch die Messungen. Sie ist also ein praktikables Messtool, das Sie auf Ihrem Smartphone immer bei sich haben. Sie ist kostenfrei in den üblichen App-Stores verfügbar und heißt Breitbandmessung Nachweisverfahren Mobilfunk.

So funktioniert die Messung

Um eine Minderleistung nachzuweisen, sind grundsätzlich 30 Messungen notwendig. Diese verteilen sich auf fünf Kalendertage mit jeweils sechs Messungen pro Tag. Eine erhebliche Abweichung bei der Geschwindigkeit liegt vor, wenn an mindestens drei der fünf Messtage die vereinbarte geschätzte maximale Geschwindigkeit – verringert um bestimmte Abschläge – nicht erreicht wird. Es müssen also alle sechs Messungen des Tages erheblich abweichen, um den Nachweis zu erbringen. Sollten die notwendigen Nachweise bereits nach drei Messtagen vorliegen, endet die Messkampagne vorzeitig. So werden Verbraucherinnen und Verbraucher entlastet, wenn das Ergebnis der Messkampagne frühzeitig feststeht.

Die jeweiligen Abschläge hat die Bundesnetzagentur regional unterschiedlich festgelegt. Sie hat das Bundesgebiet dafür in Rasterzellen mit einer Größe von 300 mal 300 Metern unterteilt. In Gebieten mit hoher Haushaltsdichte gilt ein Abschlag von 75 Prozent, sodass mindestens 25 Prozent der vereinbarten geschätzten maximalen Geschwindigkeit erreicht werden müssen. In Gebieten mit mittlerer Haushaltsdichte sind es 15 Prozent (Abschlag 85 Prozent) und in Gebieten mit niedriger Haushaltsdichte 10 Prozent (Abschlag 90 Prozent).  Angesichts der oft vereinbarten maximalen Geschwindigkeiten von mehreren Hundert Mbit/s ergeben sich auch bei diesen Abschlägen für die meisten Verbraucherinnen und Verbraucher noch hohe Datenübertragungsraten.

Der Grund für die regionalen Unterschiede ist, dass die Leistung im Mobilfunk nicht an einem festen Standort erbracht wird. Die regionale Leistungsfähigkeit der Netze kommt hier also zum Tragen. Hinzu kommt, dass sich mehrere Nutzer die vor Ort verfügbare Leistung teilen. Beides macht den verbindlichen Nachweis einer Minderleistung im Mobilfunk deutlich komplexer als im Festnetz.

Welche Bedingungen müssen für die Messung erfüllt sein?

Die App Nachweisverfahren Mobilfunk setzt bestimmte Bedingungen voraus. So muss Ihr Smartphone zum Beispiel grundsätzlich Zugriff auf ein 4G- oder 5G-Netz haben, während Sie messen. Sie dürfen nicht parallel streamen oder telefonieren. Der Energiesparmodus muss ausgeschaltet sein. Die Messung muss jeweils im Freien an einem festen Ort stattfinden, also nicht während einer Autofahrt. Sie müssen die Schutzhülle des Telefons entfernen usw. Weitere technische Vorgaben finden Sie auf der oben erwähnten Seite.

Wie hilft der Nachweis weiter?

Haben Ihre Messungen ergeben, dass die Qualität Ihres mobilen Internets erheblich von der vertraglich vereinbarten Maximalleistung abweicht, erhalten Sie ein Messprotokoll. Konnte im Rahmen der Messkampagne kein Nachweis einer Minderleistung erbracht werden, wird kein Messprotokoll erstellt. Mit dem Messprotokoll können Sie sich innerhalb von vier Wochen an Ihren Anbieter wenden und Ihre Rechte einfordern. Denken Sie bitte daran, Ihre Rechnungen vorsichtshalber weiterhin ungekürzt unter Vorbehalt zu bezahlen, solange die Abweichungen und die Höhe eines eventuellen Minderungsanspruches mit Ihrem Anbieter nicht geklärt sind. Wenn offene Rechnungen nicht bezahlt werden, kann der Anbieter den Anschluss ganz oder teilweise sperren. Darüber hinaus können Ihnen Folgekosten - wie zum Beispiel Inkassokosten - entstehen. Auf unserer Website finden Sie hierzu übersichtliche Informationen.

Achtung: Die neue App ist nicht das gleiche wie die Breitbandmessung/Funkloch-App

Die Bundesnetzagentur bietet bereits eine App an, mit der Sie Einzelmessungen durchführen und/oder die Netzverfügbarkeit erfassen können. Sie heißt einfach Breitbandmessung/Funkloch-App.

Achtung! Die Einzelmessungen reichen nicht für den Nachweis einer Minderleistung. Deshalb gibt es jetzt die neue App Nachweisverfahren Mobilfunk, mit der Sie eine Minderleistung nachweisen können.

Darüber hinaus stellt die Bundesnetzagentur auch für das Festnetz eine Desktop-App für den Nachweis einer Minderleistung zur Verfügung.

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