In­de­pen­dent Re­gu­la­tors' Group-Rail

IRG-Rail - gegründet von unabhängigen Regulierungsbehörden

Im Jahr 2010 startete die Bundesnetzagentur zusammen mit den Regulierungsbehörden aus Großbritannien, den Niederlanden, Österreich und der Schweiz eine Initiative zur verstärkten Zusammenarbeit der unabhängigen Regulierungsbehörden im Eisenbahnsektor. Ein erster formaler Schritt zur Gründung der IRG-Rail war die Unterzeichnung eines "Memorandum of Understanding" am 9. Juni 2011 in Den Haag durch die Vertreter von 15 unabhängigen Regulierungsbehörden im Bahnbereich. Den Gründungsvorsitz der IRG-Rail hatte die Bundesnetzagentur für die ersten eineinhalb Jahre übernommen.

Grundsätzlich ist ein jährlicher Wechsel des Vorsitzes vorgesehen: Für das Jahr 2023 haben Dr. Annegret Groebel und Prof. Dr. Karsten Otte von der Bundesnetzagentur den Vorsitz inne. Als Vizevorsitzende stehen ihnen Jonas Bjelfvenstam und Carl von Utfall Danielsson von der schwedischen Regulierungsbehörde Transportstyrelsen zur Seite. 2024 werden sie als IRG-Rail-Vorsitzende nachfolgen.

Mittlerweile sind die Regulierungsbehörden aus 31 europäischen Staaten in der Gruppe vertreten.

Stärkung des EU-Binnenmarktes im Bahnbereich

Die IRG-Rail bietet ein Forum für den Erfahrungsaustausch zwischen den Behörden und stellt eine konsistente Eisenbahnregulierung in Europa sicher. Die enge Zusammenarbeit zwischen den nationalen Eisenbahnregulierungsbehörden ist ein wichtiger Schritt hin zu einem wettbewerblichen Binnenmarkt. Themenfelder der IRG-Rail sind praktische Fragen im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten der neuen Schienengüterverkehrsverordnung und damit zusammenhängenden Aspekten des wirtschaftlichen Gleichgewichts sowie die Marktbeobachtung. Hierzu wurden schon im Vorfeld der formalen Gründung in Arbeitsgruppen erste Beratungen und Untersuchungen durchgeführt.

Seit ihrer Gründung hat die IRG-Rail zahlreiche Positionspapiere verabschiedet. Dies zeigt, dass die Gruppe die Zielsetzung, hinsichtlich wichtiger regulatorischer Fragen europaweit mit einer Stimme zu sprechen, erfolgreich umgesetzt hat. Auf der Basis des Arbeitsprogramms erarbeiten vier Arbeitsgruppen und zwei Unterarbeitsgruppen Stellungnahmen zu aktuellen europäischen Eisenbahnthemen – wie etwa einen Bericht zur Kooperation auf Schienengüterverkehrskorridoren, zur Überarbeitung der EU-Verordnung zur Schaffung eines europäischen Schienennetzes für einen wettbewerbsfähigen Güterverkehr oder zum Vierten Eisenbahnpaket.

Enge Zusammenarbeit und fachkundige Arbeitsgruppen

Nach außen hin wird die IRG-Rail vom Vorsitzenden bzw. seiner Stellvertreterin repräsentiert. Im Rahmen ihrer Kommunikationsstrategie wurde außerdem ein Advisory Steering Committee eingerichtet, das sich jeweils aus dem derzeitigen Vorsitz und Vize-Vorsitz sowie dem Vorsitz des vorhergehenden Jahres zusammensetzt. Zusätzlich können auch weitere Mitglieder aus der IRG-Rail daran teilnehmen. Aufgaben des Advisory Committee sind beispielsweise das Monitoring der EU-Agenda, das Identifizieren zukünftig relevanter Themen für die IRG-Rail sowie die Funktion als zentrale Kontaktstelle.

Die fachliche Arbeit ist auf vier Arbeitsgruppen und zwei Unterarbeitsgruppen verteilt:

  • Access

    Unterarbeitsgruppe Access to Service Facilities (Co-Vorsitz durch die Bundesnetzagentur)

  • Emerging Legislative Proposals in the Rail Sector (Co-Vorsitz durch die Bundesnetzagentur)
  • Market Monitoring
  • Charges (Co-Vorsitz durch die Bundesnetzagentur)

    Unterarbeitsgruppe Charges for Service Facilities

Mitglieder

Derzeit setzt sich die IRG-Rail aus den unabhängigen Eisenbahnregulierungsbehörden von 31 europäischen Staaten zusammen. Es handelt sich dabei um Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kosovo, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Nordmazedonien, die Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, die Schweiz, Serbien, die Slowakei, Slowenien, Spanien, die Tschechische Republik, Ungarn und Großbritannien.

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