Eu­ro­päi­sches Ko­mi­tee für Nor­mung (CEN)

Im Postbereich werden die europäischen Standardisierungsaktivitäten durch das Europäisches Komitee für Normung (CEN) wahrgenommen. Zuständig ist bei CEN der Technische Ausschuss 331 - „Postalische Dienstleistungen“ mit derzeit vier Arbeitsgruppen.

Aufbau und Zusammensetzung

Im Ausschuss TC 331 - "Postalische Dienstleistungen" und in dessen Arbeitsgruppen arbeiteten zuletzt etwa 80 Expertinnen und Experten aus 34 europäischen Ländern mit. Hier kooperieren in relevanten Standardisierungsfragen Vertreterinnen und Vertreter von Industrie, Postunternehmen, des Onlinehandels, Verbänden und Verbraucherorganisationen wie auch von Regulierungsbehörden - so die Bundesnetzagentur - und Ministerien.

Standardisierung

Die Standardisierungsaktivitäten von CEN/TC 331 erfolgen in enger Abstimmung mit dem Standardisierungsgremium des Weltpostvereins, dem Standards Board. Die Zusammenarbeit zwischen beiden Gremien ist in einem "Memorandum of Understanding" bilateral geregelt. Ziele dieser Vereinbarung sind die Vermeidung von Disparitäten und damit einhergehend die gemeinsame Entwicklung von aktuell im Fokus stehenden technischen Standards.

Normungsaufträge der EU-Kommission

Die Europäische Kommission erteilt in aufeinanderfolgenden Mandaten Normungsaufträge für die europäische Standardisierung von postalischen Dienstleistungen. Anfang 2023 wurde ein neues Mandat (M/590) formal an CEN übermittelt. Insgesamt wurden sieben einzelne Projekte von der Europäischen Kommission aus den Bereichen Digitalisierung, Track&Trace-Anwendungen, kontaktlose Zustellung sowie Nachhaltigkeit und Umweltaspekte konkret benannt. Gemäß den Regularien ist der Normungsauftrag in einem Arbeitszyklus von 48 Monaten umzusetzen. Der gegenwärtige Zyklus endet daher 2027.

Wesentliche Zielsetzungen des Mandates M/590 sind:

  1. Harmonisierung von Sendungsverfolgungen
  2. Einsatz von Technologie zur Verfolgung von Postsendungen
  3. Digitalisierung von Postbeförderungsdokumenten
  4. Digitale Identifizierung von Postbetreibern
  5. Lösungen für eine wirksame und umweltverträgliche Zustellung von Sendungen
  6. Festlegung einer Methode zur lückenlosen Berechnung von und Berichterstattung über die Umweltauswirkungen (Treibhausgas- und Luftschadstoffemissionen) des Transports und der Abfertigung von Paketen von der ursprünglichen Abholstelle bis zum Ort der endgültigen Auslieferung im Einklang mit den Grundsätzen anerkannter Umweltbilanzierungsrahmen, -standards und -leitlinien
  7. Sichere, geschützte und kontaktlose Zustellung von Postsendungen.

Rolle der Bundesnetzagentur

Die Bundesnetzagentur achtet bei ihrer Mitwirkung an der Entwicklung von Normen insbesondere darauf, dass die nationalen und europäischen rechtlichen Vorgaben eingehalten werden und dass keine neuen marktverzerrenden Monopole im physischen Postbereich entstehen beziehungsweise auf den elektronischen Postbereich übertragen werden. Sie sorgt für Transparenz bei der Veröffentlichung der Arbeitsprogramme und für einen diskriminierungsfreien Zugang bei der Entwicklung der Normen sowie für eine klare Kommunikation an den Wettbewerb am Markt.

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