Europäisches Komitee für Normung (CEN)
Im Postbereich werden die europäischen Standardisierungsaktivitäten durch das Europäisches Komitee für Normung (CEN) wahrgenommen. Zuständig ist bei CEN der Technische Ausschuss 331 - „Postalische Dienstleistungen“ mit derzeit vier Arbeitsgruppen.
Aufbau und Zusammensetzung
Im Ausschuss TC 331 - "Postalische Dienstleistungen" und in dessen Arbeitsgruppen arbeiteten zuletzt etwa 80 Experten aus 34 europäischen Ländern mit. Hier kooperieren in relevanten Standardisierungsfragen Vertreter und Vertreterinnen von Industrie, Postunternehmen, Onlinehändlern, Verbänden und Verbraucherorganisationen wie auch Vertreterinnen und Vertreter von Regulierungsbehörden - so die Bundesnetzagentur - und Ministerien.
Standardisierung
Die Standardisierungsaktivitäten von CEN/TC 331 erfolgen in enger Abstimmung mit dem Standardisierungsgremium des Weltpostvereins, dem Standards Board. Die Zusammenarbeit zwischen beiden Gremien ist in einem Memorandum of Understanding geregelt. Ziele dieser Vereinbarung sind die Vermeidung von Disparitäten und damit einhergehend die gemeinsame Entwicklung von aktuell im Fokus stehenden technischen Standards. Darüber hinaus wurde die 2018 etablierte Zusammenarbeit mit den Gremien ETSI / TC ESI „Electronic Signatures and Infrastructures“ und ISO / TC 315 „Cold Chain Logistics“ weiter vertieft.
Normungsaufträge der EU-Kommission
Die Europäische Kommission erteilt in aufeinanderfolgenden Mandaten Normungsaufträge. Das zuletzt abgeschlossene Mandat für die europäische Standardisierung und Normung von postalischen Dienstleistungen war das Mandat M/548.
• eine starre Produkt- und Gewichtskategorisierung zu beseitigen,
• eine Unterscheidung der Postsendungen nach Inhalt (Dokumente versus Waren) einzuführen,
• eine durchgängige Gewichtskategorie von 0-31,5 Kilogramm einzurichten,
• die technischen Schnittstellen für die Sicherheits- und Zollabfertigungsanforderungen im Hinblick auf die elektronische Datenvoranmeldung gemäß den Vorgaben der Weltzollorganisation (WZO) und des Weltpostvereins (WPV) zu entwickeln und
• die Interoperabilität bei der Paketzustellung z. B. durch einheitliche Kennzeichnungen auszubauen und damit zur Förderung der Schaffung eines digitalen EU-Binnenmarktes beizutragen.
Insgesamt wurden elf einzelne Projekte von der Europäischen Kommission aus den Bereichen Qualität der Dienste, Interoperabilität, digitale Postdienste sowie physische Prozessdaten und verwandte Daten konkret benannt, die bis August 2020 gemäß den Regularien abgeschlossen sein mussten. Pandemiebedingt gab es hierbei zwar einige Verzögerungen, jedoch konnten die Ziele weitgehend erreicht werden.
In der ersten Jahreshälfte 2023 wird ein neues Mandat der EU-Kommission erwartet. Mit diesem neuen Auftrag sollen Themenfelder, die bei CEN/TC 331 fallweise bereits erarbeitet werden, offiziell per Mandat unterstützt werden. Zu erwarten sind konkrete Aufträge für Themen, die besonders während der Pandemie enorm an Bedeutung gewonnen haben, wie etwa Onlinehandel, Digitalisierung bei Postdienstleistungen (Zoll- und Frachtdokumente, Track&Trace-Anwendungen) sowie die kontaktlose Lieferung, aber auch der Themenkomplex Nachhaltigkeit soll ein Schwerpunkt des kommenden Mandates werden. Zu Letzterem zählt beispielsweise ein bereits in Bearbeitung befindlicher Standard (Parcel Delivery Environmental Footprint - PDEF), mit dem der CO2-Fußabdruck einer jeden Paketsendung im Voraus berechnet werden kann. Ein solcher Standard ist insbesondere im Zusammenhang mit der Umsetzung des European Green Deal unerlässlich. Letzteres ist ein von der Europäischen Kommission am 11. Dezember 2019 vorgestelltes Konzept mit der Zielsetzung, innerhalb der Europäischen Union die Netto-Emissionen von Treibhausgasen bis 2050 auf null zu reduzieren.
Rolle der Bundesnetzagentur
Die Bundesnetzagentur achtet bei ihrer Mitwirkung an der Entwicklung von Normen insbesondere darauf, dass die nationalen und europäischen rechtlichen Vorgaben eingehalten werden und dass keine neuen marktverzerrenden Monopole im physischen Postbereich entstehen beziehungsweise auf den elektronischen Postbereich übertragen werden. Sie sorgt für Transparenz bei der Veröffentlichung der Arbeitsprogramme und für einen diskriminierungsfreien Zugang bei der Entwicklung der Normen sowie für eine klare Kommunikation an alle Wettbewerber am Markt.