Qua­li­fi­zier­te elektronische Signatur

Forum of European Supervisory Authorities for Electronic Signatures

Die Bundesnetzagentur ist als zuständige Behörde nach § 3 Signaturgesetz (SigG) Gründungsmitglied des seit 2002 existierenden Forum of European Supervisory Authorities for Electronic Signatures (FESA).

FESA veranstaltet zweimal pro Jahr Treffen in den teilnehmenden europäischen Aufsichtsbehörden. Neben den Aufsichtsbehörden der Mitgliedstaaten wirken Vertreter der EU-Kommission bei diesen Konferenzen mit. FESA wurde aufgrund der europäischen Signaturrichtlinie 1999/93/EG gegründet, da hierin die Mitgliedstaaten der europäischen Union verpflichtet wurden, ein System der Aufsicht über Diensteanbieter für qualifizierte Zertifikate einzurichten. Es werden Entwicklungen im Signaturbereich und Gesetzgebungsvorhaben in den einzelnen Mitgliedstaaten dargestellt, Sachverhalte von Aufsichtsverfahren mit grenzüberschreitendem Bezug erläutert sowie Problemlösungen erarbeitet. Weiterhin dienen diese Meetings dem Austausch von Informationen über neueste technische Entwicklungen in diesem hochtechnologischen, sicherheitsrelevanten Bereich, um Aufsichtsmaßnahmen mit und ohne grenzüberschreitenden Bezug durchzuführen, sowie Beratung von inländischen Verbraucherinnen und Verbrauchern und Unternehmen zu unterstützen.

European Telecommunications Standards Institute

Das zuständige Fachreferat der Bundesnetzagentur wirkt auch beim Europäischen Institut für Telekommunikationsnormen (ETSI) mit - und zwar in der Untergruppe für elektronische Signaturen (ESI).

Deutsches Institut für Normung

Auf nationaler Ebene arbeitet das zuständige Fachreferat auch bei DIN im Unterforum NIA 27 mit.

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