Hin­wei­se, Be­wer­bungs­tipps und Kon­takt

Im Folgenden finden Sie Informationen und Hinweise zu einer Bewerbung und zum Bewerbungsprozess bei der Bundesnetzagentur.

Allgemeine Hinweise

Gleichberechtigung

Die Bundesnetzagentur tritt für die Gleichberechtigung von Frauen und Männern ein. Bewerbungen von Frauen sind besonders erwünscht. Wir begrüßen ausdrücklich Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen; sie werden bei gleicher Eignung im Rahmen der Regelungen des Bundesgleichstellungsgesetzes vorrangig eingestellt. Die Bundesnetzagentur unterstützt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, z. B. durch flexible Arbeitszeitmodelle.

Voraussetzungen für eine Einstellung im gehobenen Dienst

Einstellungsvoraussetzung für einen Sachbearbeiter*innendienstposten (gehobener Dienst) ist ein Diplomabschluss einer Fachhochschule bzw. ein Bachelor-Abschluss mit mindestens 180 ECTS-Punkten.

Voraussetzungen für eine Einstellung im höheren Dienst

Voraussetzung für einen Referent*innendienstposten (höherer Dienst) ist ein Universitätsabschluss (zum Beispiel ein Diplom oder eine Ausbildung als Volljurist*in). Bei Vorliegen eines Masterabschlusses müssen zusammen mit dem Bachelorabschluss mindestens 300 ECTS-Punkte erreicht werden bzw. es muss zusammen mit einem ersten berufsqualifizierenden Studienabschluss eine Regelstudienzeit von insgesamt fünf Jahren – bezogen auf ein Vollzeitstudium – absolviert worden sein.

Weitere Hinweise

Für alle übrigen Stellenausschreibungen gelten die dort unmittelbar aufgeführten Anforderungen.

Sämtliche Auswahlverfahren werden zentral vom Personalgewinnungsreferat Z 13 durchgeführt.

Bewerbungstipps (FAQ)

Ist eine Initiativbewerbung sinnvoll?

Zu besetzende Stellen schreiben wir grundsätzlich aus. Wir bitten dich, von einer Initiativbewerbung abzusehen und dich auf einer unserer konkreten Stellen zu bewerben.

Ich habe mein Studium noch nicht abgeschlossen, ab wann kann ich mich bewerben?

Ist dein angestrebter Studienabschluss in Kürze erreicht, kannst du deine Bewerbung einreichen. Wir gehen davon aus, dass dies der Fall ist, wenn du die erforderlichen Studienleistungen bis zu deiner Abschlussarbeit erbracht hast und du bereits deine Thesis bzw. Diplomarbeit angemeldet hast. In diesem Fall füge deinen Bewerbungsunterlagen bitte eine aktuelle Notenübersicht sowie einen Nachweis deiner Hochschule bei, wann mit einem Studienabschluss zu rechnen ist. Wichtig ist zudem eine Information, wie viele ECTS-Punkte bis zum Studienabschluss insgesamt erreicht werden.

Volljurist*innen können sich nach Abschluss des schriftlichen Prüfungsteils des 2. Staatsexamens bewerben.

Ich habe einen ausländischen Studienabschluss erworben, was muss ich hierbei beachten?

Wenn du einen ausländischen Hochschulabschluss erlangt hast, füge bitte deinen Bewerbungsunterlagen einen Nachweis über die Anerkennung des Abschlusses durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) der Kultusministerkonferenz bzw. eine Zeugnisbewertung bei, aus der hervorgeht, mit welcher Wertigkeit dein Abschluss in Deutschland einzuordnen ist.

Sofern dir der Nachweis über die Anerkennung noch nicht vorliegt, kann dieser bis zum Zeitpunkt der Auswahl von Bewerberinnen und Bewerber*innen für ein Vorstellungsgespräch nachgereicht werden.

Besteht die Möglichkeit verbeamtet zu werden?

Nach deiner Einstellung prüfen wir, ob und wann deine Verbeamtung möglich ist. Ein wesentliches Kriterium hierfür ist bspw. die Anforderung an die Berufserfahrung, die erfüllt sein muss. Nähere Informationen zum Beamtentum findest du hier: BMI - Beamtinnen und Beamte (bund.de)

Wie sieht das Onboarding aus?

An deinem ersten Arbeitstag besprechen und erledigen wir verschiedene organisatorische RDinge, z.B. das Aushändigen eines Dienstlaptops und bei Bedarf einer Parkkarte für unsere kostenfreie Tiefgarage. Danach beginnt deine fachliche Einarbeitung innerhalb deines konkreten Aufgabenbereichs durch die jeweilige Führungskraft bzw. deine Teammitglieder. Sofern fachliche Fortbildungen notwendig sind, ermöglichen wir dir gerne eine Teilnahme hieran. Darüber hinaus organisiert unser Team des Nachwuchskreises verschiedene Veranstaltungen, bei denen du unsere Organisationsstruktur, deren Tätigkeiten sowie die Personen, die innerhalb der einzelnen Fachbereiche arbeiten, näher kennenlernen kannst.

Darf ich mich nach einer Absage noch einmal bewerben?

Wir freuen uns auf deine erneute Bewerbung! Nur weil du in einem Auswahlverfahren eine Absage erhalten hast, bedeutet das nicht, dass du grundsätzlich ungeeignet bist für eine Tätigkeit in unserer Behörde.
In dem Auswahlverfahren war schlichtweg ein*e Mitbewerber*in noch besser geeignet.

Was ist eine Sicherheitsüberprüfung und wie läuft diese ab?

In unserer Behörde gibt es Aufgabenbereiche, in denen sensible Informationen ausgetauscht und bearbeitet werden, die der Geheimhaltung unterliegen. Personen, die in solchen Bereichen tätig sind, werden durch das Bundesamt für Verfassungsschutz im Rahmen der Einstellung und anschließend in regelmäßigen Abständen sicherheitsüberprüft. Je nach Aufgabenbereich findet eine einfache (Ü1), erweiterte (Ü2) oder erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlung (Ü3) statt. Sollte für deine Tätigkeit eine Sicherheitsüberprüfung notwendig sein, füllst du eine mehrseitige Sicherheitserklärung aus. Bei der Sicherheitsüberprüfung Ü3 werden bspw. neben deiner Person auch dein*e Ehegatte*in, Lebenspartner*in oder Lebensgefährten*in überprüft.

Ihre Ansprechpartner*innen

Wenn Sie allgemeine Fragen zu unseren Stellenausschreibungen haben, können Sie sich direkt an uns wenden:

Ausschreibungen für Stellen als Referent*in0228/14-4146 oder
0228/14-4177
Karriere1@BNetzA.de
Ausschreibungen für Stellen als Sachbearbeiter*in0228/14-4176 oder
0228/14-5012
Karriere2@BNetzA.de
Ausschreibungen für Stellen als Mitarbeiter*in0228/14-5031oder
0228/14-5861
Karriere3@BNetzA.de
Ausschreibungen für studentische Aushilfskräfte / geprüfte Rechtskandidat*innen0228/14-5012
Karriere4@bnetza.de
Berufsausbildung / Duales Studium

0228/14-5032

Ausbildung@BNetzA.de

Praktikum / Abschlussarbeiten / Station im Rahmen des Rechtsreferendariats

0228/14-4139

Praktikum@BNetzA.de

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