Aufgaben und Struktur
Gute Infrastrukturen für die Zukunft
Regulierung
Zur Durchsetzung der Regulierungsziele ist die Bundesnetzagentur mit wirksamen Verfahren und Instrumenten ausgestattet worden, die auch Informations- und Untersuchungsrechte sowie abgestufte Sanktionsmöglichkeiten einschließen:
Die Regulierungsentscheidungen der Bundesnetzagentur werden in den Bereichen Elektrizität, Gas, Telekommunikation und Post durch Beschlusskammern getroffen.
Die unmittelbar betroffenen Unternehmen können sich an den Beschlusskammerverfahren beteiligen lassen.
Die vom Verfahren berührten Wirtschaftskreise können beigeladen werden.
Die Entscheidungen der Bundesnetzagentur basieren auf dem Telekommunikationsgesetz, dem Postgesetz und dem Energiewirtschaftsgesetz und sind rechtlich überprüfbar.
Entscheidungen der Beschlusskammern können im Falle eines Rechtsstreits von der Aufsichtsbehörde, dem Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi), nicht aufgehoben werden. Eine sogenannte Ministerentscheidung ist, abweichend von den Regelungen im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), nicht vorgesehen.
Gegen die Entscheidungen der Beschlusskammern kann unmittelbar vor den Verwaltungsgerichten in den Bereichen Post und Telekommunikation und vor den Zivilgerichten im Bereich Energie geklagt werden. Ein Widerspruchsverfahren findet nicht statt. Klagen im Hauptsacheverfahren haben keine aufschiebende Wirkung.
In den Außenstellen hält die Bundesnetzagentur den Kontakt zu den Verbrauchern und der Industrie in der Fläche. Sie steht Bürgern und Unternehmen insbesondere für fachspezifische Fragen im Bereich Telekommunikation vor Ort zur Verfügung.
Energie
Im Bereich Energie gewährleistet die Bundesnetzagentur
- eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität und Gas,
- die Sicherstellung eines wirksamen und unverfälschten Wettbewerbs bei der Versorgung mit Elektrizität und Gas sowie die Sicherung eines langfristig angelegten leistungsfähigen und zuverlässigen Betriebs von Energieversorgungsnetzen,
- die Umsetzung und Durchführung des Europäischen Gemeinschaftsrechts auf dem Gebiet der leitungsgebundenen Energieversorgung und
effiziente Genehmigungsverfahren, um das deutsche Höchstspannungsnetz an die wachsende Bedeutung der erneuerbaren Energien anzupassen.
Wettbewerb sichern und Investitionen ermöglichen
Traditionelle Aufgaben der Bundesnetzagentur im Energiemarkt sind die Ausgestaltung der Bedingungen, zu denen Strom- und Gasanbieter die Netze zur Belieferung ihrer Kunden nutzen können und die Regelung der Entgelte, die hierfür verlangt werden dürfen. Hierbei legt die Bundesnetzagentur ein besonderes Augenmerk darauf, dass die Netzbetreiber die großen Aufgaben der Energiewende meistern können, ohne dabei Verbraucherinnen und Verbraucher finanziell übermäßig zu belasten. Während sich das deutsche Stromversorgungssystem in einem weltweit einmaligen Umbauprozess befindet, muss die Versorgungssicherheit für Privathaushalte und Wirtschaft zu jeder Zeit gewährleistet sein. Die Bundesnetzagentur schafft hier durch die regelmäßige Bestätigung einer sogenannten Netzreserve und Aufsicht über beabsichtigte Kraftwerksstilllegungen die notwendigen Voraussetzungen. Bei der Umsetzung der Energiewende nimmt die Bundesnetzagentur mit der Organisation von Ausschreibungsverfahren auch Aufgaben im Zusammenhang mit der Förderung erneuerbarer Energien wahr.
Verbraucherrechte stärken
Die Bundesnetzagentur ist der bürgernahe Ansprechpartner für Fragen rund um das Thema Energie und setzt sich für den Dialog zwischen Energieunternehmen und Verbraucherinnen und Verbrauchern ein. Der Verbraucherservice Energie steht als Anlaufstelle für Anfragen und Beschwerden mit Rat zur Seite. Dabei geht es zum Beispiel um fehlende beziehungsweise verspätete Energieabrechnungen sowie Verzögerungen bei der Auszahlung oder Verrechnung von Guthaben und Boni.
Telekommunikation
Im Bereich Telekommunikation sorgt die Bundesnetzagentur für
- die Sicherstellung eines chancengleichen und funktionsfähigen Wettbewerbs, auch in der Fläche,
- die Sicherstellung einer flächendeckenden Grundversorgung mit Telekommunikationsdienstleistungen (Universaldienstleistungen) zu erschwinglichen Preisen,
- die Förderung von Telekommunikationsdiensten bei öffentlichen Einrichtungen,
- die Sicherstellung einer effizienten und störungsfreien Nutzung von Frequenzen, auch unter Berücksichtigung der Belange des Rundfunks und
- die Wahrung der Interessen der öffentlichen Sicherheit.
Neben der Regulierung hat die Bundesnetzagentur im Telekommunikationsmarkt noch weitere vielfältige Aufgaben; sie
- trägt zu Lösungen von Fragen im Rahmen der Standardisierung bei,
- verwaltet Frequenzen und Rufnummern,
- klärt Funkstörungen auf,
- bekämpft den Missbrauch von Rufnummern,
- beobachtet den Markt und
- berät die Bürger über neue Regelungen und deren Auswirkungen.
Mehrwert durch Innovationen und Wettbewerb
Die Entwicklung des Wettbewerbs im deutschen Telekommunikationsmarkt ist eine Erfolgsgeschichte. Verbraucherinnen und Verbraucher profitieren von der Angebotsvielfalt und den seit der Liberalisierung des Marktes stark gesunkenen Preisen. Die Regulierungsentscheidungen der Bundesnetzagentur haben diese Entwicklung maßgeblich gefördert. Die hohe Innovationskraft des Marktes erfordert, dass die Regulierung ständig fortentwickelt wird. Dabei bleibt die Bundesnetzagentur den Zielen der Sicherstellung eines chancengleichen Wettbewerbs und der Förderung nachhaltig wettbewerbsorientierter Märkte verpflichtet. Ferner erfüllt die Bundesnetzagentur zahlreiche hoheitliche Aufgaben wie die Vergabe von Frequenzen und Ruf-nummern und kümmert sich um Datenschutz und die öffentliche Sicherheit in der Telekommunikation.
Die Interessen der Kunden schützen
Die Bundesnetzagentur ist im Bereich Telekommunikation für Verbraucherinnen und Verbraucher da. Zum Beispiel kann sie helfen, wenn diese Schwierigkeiten beim Wechsel des Telefonanbieters haben. Die Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur vermittelt in Streitfällen zwischen Endkunden und ihren Telekommunikationsanbietern. Zudem bekämpft die Bundesnetzagentur Rufnummernmissbrauch, unerlaubte Telefonwerbung oder die rechtswidrige Abrechnung von Warteschleifen. Die Bundesnetzagentur sorgt dafür, dass in Deutschland erhältliche Produkte keine Funkstörungen verursachen. Wenn dennoch Funkstörungen auftreten, hilft der Prüf- und Messdienst der Bundesnetzagentur. Zudem veröffentlicht die Behörde Messwerte zur elektromagnetischen Strahlung zum Beispiel von Funksendern, sodass Bürgerinnen und Bürger die Standorte und einzuhaltende Sicherheits-abstände von bestimmten Funkanlagen recherchieren können.
Post
Im Bereich Post sorgt die Bundesnetzagentur für
- die Sicherstellung eines chancengleichen und funktionsfähigen Wettbewerbs, auch in der Fläche,
- die Sicherstellung einer flächendeckenden Grundversorgung mit Postdienstleistungen (Universaldienstleistungen) zu erschwinglichen Preisen, und
- die Wahrung der Interessen der öffentlichen Sicherheit.
Neben der Regulierung hat die Bundesnetzagentur im Postmarkt noch weitere vielfältige Aufgaben; sie
- vergibt Lizenzen,
- trägt zu Lösungen von Fragen im Rahmen der Standardisierung bei,
- beobachtet den Markt und
- berät die Bürger über neue Regelungen und deren Auswirkungen.
Die Bundesnetzagentur hat außerdem die Qualitätsstandards bei der Grundversorgung mit Postdienstleistungen im Blick: Läuft etwas bei der Zustellung verkehrt, ist die Bundesnetzagentur der richtige Ansprechpartner für Verbraucherinnen und Verbraucher. Sie bearbeitet deren Fragen oder nimmt Beschwerden entgegen, zum Beispiel über Zustellausfälle, Falschzustellungen, lange Laufzeiten oder fehlende Benachrichtigungen. Beschwerden der Postkundinnen und -kunden sind dabei ein wichtiger Anhaltspunkt, um mögliche Defizite aufzuspüren und für Abhilfe zu sorgen.
Mit großer Aufmerksamkeit verfolgt die Bundesnetzagentur auch die Entwicklung und das Verhalten der Anbieter auf den kontinuierlich wachsenden Paketmärkten. Hier gilt es, darauf zu achten, dass die Spielregeln des Wettbewerbs eingehalten werden. Auch im Paketmarkt setzt sich die Bundesnetzagentur für Verbraucherfreundlichkeit und hohe Zustellqualität ein.
Eisenbahn
Im Bereich der Eisenbahnregulierung obliegt es der Bundesnetzagentur
- Schienennetz-Benutzungsbedingungen und Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen zu prüfen,
- die Höhe und Struktur von Entgelten für die Nutzung von Eisenbahninfrastruktur und damit verbundener Leistungen zu überprüfen und
- den diskriminierungsfreien Zugang zur Schieneninfrastruktur (Zuweisungsverfahren und Ergebnis) und der damit verbundenen Leistungen zu gewährleisten.
Darüber hinaus setzt sich die Behörde für ein verbessertes und marktangemessenes Trassenpreissystem ein. Auch die Marktbeobachtung gehört zu den Aufgaben der Bundesnetzagentur.
Wettbewerbsfähige Lösungen im Güterverkehr entlasten die Straßen und schonen die Umwelt. Im Personenverkehr profitieren die Bürgerinnen und Bürger ganz unmittelbar von einer größeren Angebotsvielfalt und Qualität, die sich im Wettbewerb einstellt.