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Verbraucherinnen und Verbraucher

Medienvertreter

Adressen und Anreiseinformationen

Bundesnetzagentur Bonn 

Tulpenfeld 4, 53113 Bonn
Postfach 80 01, 53105 Bonn

Telefon 0228 14 - 0
Fax 0228 14 - 8872
E-Mail: info@bnetza.de
Anreise Bonn
Bundesnetzagentur Mainz

Canisiusstraße 21, 55122 Mainz
Postfach 80 01, 55003 Mainz

Telefon 06131 18 - 0
Fax 06131 18 - 5600
Anreise Mainz
Die Bundesnetzagentur hat 46 Standorte in Deutschland. In diesen Außenstellen hält die Bundesnetzagentur den Kontakt zu den Kunden in der Fläche. Die Aufgaben sind fachspezifisch organisiert und werden bundesweit wahrgenommen. Alle Standorte

Besuchergruppen

Die Bundesnetzagentur begrüßt das große Interesse an ihrer vielschichtigen Arbeit. Besuchergruppen sind in der Bundesnetzagentur in Bonn jederzeit herzlich willkommen und finden dort kompetente Gesprächspartner und Fachreferenten zu den gewünschten Themen. Für eine Anfrage wenden Sie sich bitte an das Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Elektronische Kommunikation

Seit dem 01.02.2003 kann mit der Bundesnetzagentur unter Einsatz der qualifizierten elektronischen Signatur elektronisch kommuniziert werden. Das Einlegen von Rechtsmitteln, z. B. Widersprüche, kann mittels E-Mail dann zulässig sein, wenn sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinne der Verordnung (EU) 910/2014 (eIDAS-Verordnung) versehen ist.

Um mit der Bundesnetzagentur rechtsverbindlich elektronisch zu kommunizieren, müssen besondere technische Voraussetzungen erfüllt sein, damit die Bundesnetzagentur elektronische Dokumente bearbeiten und die elektronische Signatur verifizieren kann. Bitte beachten Sie dazu die nachfolgenden Hinweise:

Angenommen werden PDF-Dokumente, welche gemäß der Verordnung (EU) 910/2014 (eIDAS-Verordnung) qualifiziert signiert wurden. Für ggf. benötigte Langzeit-Archivierungen sind ausschließlich PDF/A Dokumente geeignet.

Die Bundesnetzagentur eröffnet den Zugang im Sinne des § 3a VwVfG über die folgende Adresse: poststelle@bnetza.de . Bei der Teilnahme an fachspezifischen Verfahren, die einen separaten Posteingang ermöglichen, werden Sie über die im Verfahren zugeteilte E-Mail von Ihrem zuständigen Ansprechpartner individuell informiert.

Weitere Informationen zur elektronisch qualifizierten Signatur finden Sie hier.

Für die elektronische Übermittlung von Einwendungen und Stellungnahmen in formellen Beteiligungsverfahren nutzen Sie bitte vorzugsweise die verfügbaren Onlineformulare.

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