Elek­tri­zi­tät und Gas (BK4, BK6, BK7, BK8, BK9)

Bei der Bundesnetzagentur sind die Beschlusskammern 4 und die Beschlusskammern 6 - 9 für die Regulierung im Strom- und Gassektor zuständig.

  • Beschlusskammer 4
    Die Beschlusskammer 4 ist zuständig für die Genehmigung im Bereich EEG-Umlage, Investitionsmaßnahmen und -bedingungen und Sonderformen Netznutzung

  • Beschlusskammer 6
    Die Beschlusskammer 6 ist zuständig für die Regulierung des Zugangs zu Elektrizitätsversorgungsnetzen sowie für vielfältige hiermit zusammenhängende Themenbereiche.

  • Beschlusskammer 7

    Die Beschlusskammer 7 ist zuständig für die Regulierung des Zugangs zu Gasversorgungsnetzen sowie für vielfältige hiermit zusammenhängende Themenbereiche.

  • Beschlusskammer 8
    Die Beschlusskammer 8 ist zuständig für die Regulierung Netzentgelte Strom.

  • Beschlusskammer 9
    Die Beschlusskammer 9 ist zuständig für die Regulierung Netzentgelte Gas.

Alle Beschlüsse der Bundesnetzagentur im Überblick

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