BK10-18-0148_B
Befreiungen
Betreiber von Serviceeinrichtungen
§ 2 Abs. 5 Eisenbahnregulierungsgesetz (ERegG);
Antrag der Contargo Wörth-Karlsruhe GmbH, Serviceeinrichtungen von der Anwendung von Regulierungsvorschriften über Zugang und Entgelte befreien zu lassen
Die Contargo Wörth-Karlsruhe GmbH hat mit Schreiben vom 16.07.2018 den o.g. Antrag eingereicht.
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK10-18-0148_B geführt.
BK10-18-0148_B
Stand: 14.08.2018