BK10-18-0148_B Befreiungen
Betreiber von Serviceeinrichtungen

§ 2 Abs. 5 Eisenbahnregulierungsgesetz (ERegG);

Antrag der Contargo Wörth-Karlsruhe GmbH, Serviceeinrichtungen von der Anwendung von Regulierungsvorschriften über Zugang und Entgelte befreien zu lassen

Die Contargo Wörth-Karlsruhe GmbH hat mit Schreiben vom 16.07.2018 den o.g. Antrag eingereicht.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK10-18-0148_B geführt.

BK10-18-0148_B

Entscheidung

Stand: 14.08.2018

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