BK10-18-0277_E DB Station&Service AG
Entgeltregulierung
Personenbahnhöfe
§ 66 Abs. 1 ERegG

Eingabe eines Zugangsberechtigten

Die Ostdeutsche Eisenbahn GmbH (ODEG) hat sich mit einer Eingabe an die Bundesnetzagentur gewandt, weil sie der Auffassung ist, dass die Erhebung von Stationsentgelten durch die DB Station&Service AG in der Vergangenheit rechtswidrig gewesen sei. Das Unternehmen begehrt sinngemäß,

  • die Feststellung / Erklärung der Unwirksamkeit der Stationsentgelte für näher bezeichnete Zeiträume von 2005 bis 2012 für näher bezeichnete Stationen in Mecklenburg-Vorpommern und
  • die Verpflichtung der DB Station&Service AG zur Zahlung einer näher bezeichneten Geldsumme.

Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-18-0277_E geführt.

BK10-18-0277_E

Entscheidung

Stand: 22.11.2018

Mastodon