BK10-19-0085_B Westfälische Lokomotiv-Fabrik Reuschling GmbH & Co. KG
Befreiungen
Sonstige Serviceeinrichtungen
§ 2 ERegG

Antrag auf Befreiung eines Infrastrukturbetreibers von Regulierungsvorschriften

§ 2 Abs. 5 Eisenbahnregulierungsgesetz (ERegG) sowie Art. 2 Abs. 1 und Abs. 2 DVO 2017/2177: Antrag der Westfälische Lokomotiv-Fabrik Reuschling GmbH & Co. KG, Serviceeinrichtungen von der Anwendung von Regulierungsvorschriften über Zugang zu Serviceeinrichtungen und schienenverkehrsbezogenen Leistungen sowie von der Anwendung von Regulierungsvorschriften über Zugang und Entgelte befreien zu lassen

Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-19-0085_B geführt.

BK10-19-0085_B

Entscheidung

Stand: 19.06.2019

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