BK10-19-0163_B
FKA Fahrzeugkompetenzzentrum Augsburg GmbH
Befreiungen
Sonstige Serviceeinrichtungen
§ 2 ERegG
Antrag auf Befreiung eines Infrastrukturbetreibers von Regulierungsvorschriften
Art. 2 Abs. 1 und Abs. 2 DVO 2017/2177: Antrag der FKA Fahrzeugkompetenzzentrum Augsburg GmbH, Serviceeinrichtungen von der Anwendung von Regulierungsvorschriften über Zugang zu Serviceeinrichtungen und schienenverkehrsbezogenen Leistungen befreien zu lassen
Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-19-0163_B geführt.
BK10-19-0163_B
Stand: 19.06.2019