BK10-19-0205_B
RWE Power AG
Befreiungen
Sonstige Serviceeinrichtungen
§ 2 ERegG
Antrag auf Befreiung eines Infrastrukturbetreibers von Regulierungsvorschriften
Art. 2 Abs. 1 und Abs. 2 DVO 2017/2177:
Antrag der RWE Power AG, Serviceeinrichtungen von der Anwendung von Regulierungsvorschriften über Zugang zu Serviceeinrichtungen und schienenverkehrsbezogenen Leistungen befreien zu lassen
Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-19-0205_B geführt.
BK10-19-0205_B
Stand: 02.09.2019