BK10-19-0205_B RWE Power AG
Befreiungen
Sonstige Serviceeinrichtungen
§ 2 ERegG

Antrag auf Befreiung eines Infrastrukturbetreibers von Regulierungsvorschriften

Art. 2 Abs. 1 und Abs. 2 DVO 2017/2177:

Antrag der RWE Power AG, Serviceeinrichtungen von der Anwendung von Regulierungsvorschriften über Zugang zu Serviceeinrichtungen und schienenverkehrsbezogenen Leistungen befreien zu lassen

Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-19-0205_B geführt.

BK10-19-0205_B

Entscheidung

Stand: 02.09.2019

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