BK10-19-0294_B
Bahnbetriebsgesellschaft Bad Harzburg mbH
Befreiungen
Sonstige Serviceeinrichtungen
§ 2 ERegG
Antrag auf Befreiung eines Infrastrukturbetreibers von Regulierungsvorschriften
Art. 2 Abs. 1 und Abs. 2 DVO 2017/2177:
Antrag der Bahnbetriebsgesellschaft Bad Harzburg mbH, Serviceeinrichtungen von der Anwendung von Regulierungsvorschriften über Zugang zu Serviceeinrichtungen und schienenverkehrsbezogenen Leistungen befreien zu lassen.
Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-19-0294_B geführt.
BK10-19-0294_B
Stand: 05.12.2019