BK10-20-0089_Z DB Netz AG
Zugangsregulierung
Schienenwege
§ 66 Abs. 4 ERegG

Nachträgliche Überprüfung von Zugangsregelungen

Die DAHER PROJECTS GmbH (DAHER) hat am 07.07.2020 gemäß § 66 Eisenbahnregulierungsgesetz (ERegG) gegen die DB Netz AG Beschwerde bei der Bundesnetzagentur wegen einer angeblichen Diskriminierung von außergewöhnlichen Sendungen (aS) bzw. außergewöhnlichen Transporten (aT) im Schienengüterverkehr, insbesondere von Schwertransporten, eingelegt.

Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-20-0089_Z geführt.

BK10-20-0089_Z

Entscheidung

Stand: 14.07.2020

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