BK10-20-0154_E
SWEG Schienenwege GmbH
Entgeltregulierung
Schienenwege
§ 33 ERegG
Genehmigung der Entgelte für Trassen
Das Verfahren ist abgeschlossen. Die beantragten Entgelte gelten mit Ablauf der in § 46 Abs. 5 ERegG genannten Frist als genehmigt.
BK10-20-0154_E
Stand:08.05.2021